Vergabe 1526
Wertung erfordert Abstufung – Alles oder nichts unzulässig
OLG Düsseldorf, 29.05.2024, Verg 35/23
Eine Wertung, bei der das beste Angebot die Höchstpunktzahl und das schlechteste null Punkte erhält, verstößt gegen das Vergaberecht.
Alles-oder-Nichts-Prinzip
Der Auftraggeber hatte eine Wertungsmatrix vorgegeben, wonach im Kriterium Qualität das beste Angebot die volle Punktzahl und das schlechteste null Punkte erhält. Die dazwischen liegenden Angebote sollten über eine lineare Interpolation bepunktet werden.
Rechtswidrigkeit der Wertungsmatrix
Diese Wertungsmatrix für die Qualität ist nach Auffassung des OLG Düsseldorf rechtswidrig. Denn die Wertungspunkte des unterlegenen Angebots fallen vollständig „unter den Tisch“. Dies diskriminiert den betroffenen Bieter unangemessen. Nicht auszuschließen ist, dass er null Punkte erlangt, obwohl sein Angebot lediglich minimal hinter denen der anderen Bieter liegt.
Unabhängig von Anzahl der Angebote
Dies gilt nicht nur für den Fall, dass lediglich zwei Angebote eingehen. Vielmehr ist es generell unzulässig, das schlechteste Angebot völlig unabhängig von seinem Punkteabstand zu den anderen Angeboten mit null Punkten zu bewerten.