16.01.2014Fachbeitrag

Vergabe 464

Wettbewerblicher Dialog: Verzicht auf gewichtete Zuschlagskriterien möglich

Auftraggeber dürfen in der ersten Phase des Wettbewerblichen Dialogs auf Gewichtung und Konkretisierung der Zuschlagskriterien verzichten (OLG Celle, 16.05.2013, 13 Verg 13/12).

Wettbewerblicher Dialog für komplexe Aufträge

Eine Kommune schrieb einen technisch komplexen Auftrag im Wettbewerblichen Dialog aus. Die Zuschlagskriterien benannte sie in absteigender Reihenfolge. Unterkriterien und die Gewichtung der Zuschlagskriterien folgten erst in der zweiten Dialogphase. Das OLG Celle befand das Vorgehen der Kommune dennoch für rechtmäßig.

Gewichtung darf nachgeholt werden

Die EU-Richtlinie erlaubt den anfänglichen Verzicht auf die Gewichtung der Zuschlagskriterien, wenn der Auftragsgegenstand erst im Laufe des Verfahrens konkretisiert wird.

Keine Diskriminierung oder Änderung!

Voraussetzung für die nachträgliche Konkretisierung von Zuschlagskriterien ist zudem, dass hierdurch die anfänglich genannten Kriterien nicht geändert werden, kein Bieter diskriminiert wird und die Konkretisierung nichts enthält, was die Angebote beinflusst hätte, wäre es von Anfang an bekannt gewesen.

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