19.03.2024Fachbeitrag

Vergabe 1450, Kommunalwirtschaft 156

Wohnungsbauunternehmen als öffentliche Auftraggeber

Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die zu 100% im Eigentum einer Kommune steht, ist ein öffentlicher Auftraggeber. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen (OLG Karlsruhe, 18.08.2023, 06.09.2023, 15 Verg 5/23).

Kriterien für Auftraggeberstellung

Für die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber stellt das OLG Karlsruhe auf folgende Kriterien ab:

  • Beherrschung durch die Stadt als Alleingesellschafterin
  • Nicht ausschließlich gewerblich tätig, sondern zumindest auch zuständig für sozialen Wohnungsbau
  • Wirtschaftliche Sonderstellung, Stadt würde Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich nicht in Kauf nehmen

Gewinne retten nicht vor dem Vergaberecht

Laut OLG entspricht es dem typischen Bild heutiger kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, dass diese die Aufgabe der sozialen Wohnungsversorgung mit der Tätigkeit eines nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten agierenden Wohnungsunternehmens verbinden. Gewinne dienten gerade dazu, die kommunale Aufgabe der sozialverträglichen Wohnraumversorgung zu erfüllen.

Ausnahme

In der Folge müssen kommunale Wohnungsunternehmen öffentliche Aufträge ausschreiben, es sei denn, sie nehmen ihre Aufgaben ausschließlich gewerblich wahr.

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