Zukunftsfinanzierungsgesetz

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen die Bedingungen insbesondere für Start-ups verbessert, der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und die Möglichkeit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestärkt werden.

Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft

Am 14. Dezember 2023 wurde das von Bundestag und Bundesrat im November beschlossene und am 11. Dezember 2023 ausgefertigte Zukunftsfinanzierungsgesetz ("ZuFinG") veröffentlicht. 2024 ist es in Kraft getreten.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz kommt

Am 17. November 2023 hat der Bundestag dem Zukunftsfinanzierungsgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Sofern auch der Bundesrat (am 24. November) zustimmt, soll das Regelwerk Anfang 2024 in Kraft treten.

Bundesregierung beschließt Regierungsentwurf

Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum ZuFinG beschlossen: In Kraft treten sollen die Steuererleichterungen bereits zum 1. Januar 2024. 

Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht

Am 12. April 2023 haben das Bundesministerium der Justiz und das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Sie schlagen steuer-, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen vor, um den Kapitalmarkt leistungsfähiger zu machen und den Finanzstandort Deutschland attraktiver zu machen.

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