Update Investmentfonds Nr. 36
Zukunftsfinanzierungsgesetz: Neuerungen im Investmentfondsbereich (KAGB)
Am 14. Dezember 2023 wurde das von Bundestag und Bundesrat bereits im November beschlossene und am 11. Dezember 2023 ausgefertigte Zukunftsfinanzierungsgesetz ("ZuFinG") veröffentlicht.
Die sich noch im Referentenentwurf für Immobilien Sondervermögen, Infrastruktur Sondervermögen sowie offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen geplante Erweiterung des Katalogs zulässigerweise erwerbbarer Vermögensgegenstände, insbesondere um Erneuerbare-Energien-Anlagen (siehe hierzu unser Update Investmentfonds Nr. 33) durch Änderung der §§ 231, 260b sowie 284 KAGB wurden im Rahmen des ZuFinG nun zumindest vorerst nicht umgesetzt.
Dem ursprünglich hiermit verfolgten Ziel, Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen zu ermöglichen, soll hiermit wohl aber keine Absage erteilt werden. Die entsprechenden Änderungen des KAGB sollen im Rahmen des geplanten Jahressteuergesetzes 2024 zusammen mit korrespondierenden steuerrechtlichen Regelungen eingeführt werden.
Umgesetzt wurden hingegen insbesondere die bereits im Regierungsentwurf zum ZuFinG zum Teil schon vorgesehenen Änderungen in Bezug auf Investitionen in Kryptowerte für sonstige Investmentvermögen, geschlossenen inländischen Publikums-AIF und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie die ergänzende Regelung zum Widerrufsrecht in Bezug auf europäische langfristige Investmentfonds entsprechend der Vorgaben des Art. 30 der Verordnung (EU) 2015/760 (§ 305 Abs. 7 KAGB). Auch die einheitliche Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltungsleistungen von AIFs wurde umgesetzt und findet seit dem 1. Januar 2024 Anwendung.
Fazit
Es bleibt abzuwarten, ob eine Umsetzung der zunächst geplanten Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen durch Investmentfonds sowie die Möglichkeit zur direkten Investition in solche Anlagen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 künftig umgesetzt werden und wie die konkrete Umsetzung aussehen wird.