Außenwirtschaftsrecht und Massenverfahren: Heuking launcht zwei Themenseiten
Von Außenwirtschaftsstrafrecht bis Zollrecht. Von der materiell-rechtlichen Expertise bis hin zur effektiven Projektsteuerung. Die wirtschaftsberatende Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek geht in dieser Woche gleich mit zwei Themenseiten auf der eigenen Website www.heuking.de online.
Die eine Themenseite deckt das komplette Außenwirtschaftsrecht ab, hierzu zählen insbesondere das Zollrecht, die Exportkontrolle und Embargos, die Investitionskontrolle, das Außenwirtschaftsstrafrecht, das Anti-Geldwäscherecht, der Investitionsschutz sowie die außenwirtschaftsrechtliche Compliance. Besucher finden für jeden Bereich gleich den richtigen Ansprechpartner. Im Fokus der Seite stehen aktuell auch die Russlandsanktionen der EU und ihrer verbündeten Staaten.
Die Schwerpunktseite „Projektsteuerung zur Abwehr von Massenklagen“ gibt einen Überblick über die Leistungen der Kanzlei im Bereich der Massenverfahren, z.B. in der Automobilindustrie oder bei Aktionärsklagen. Die Heuking-Anwälte verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen, die sie über Jahre hinweg durch die Betreuung einer ganzen Reihe von Massenverfahren erworben und wiederholt in der Praxis erfolgreich erprobt haben. Zu Spitzenzeiten waren über 200 Kolleginnen und Kollegen bei Massenverfahren involviert.
Beide Themengebiete sind für die Kanzlei nicht neu, sie werden von den Rechtsanwälten schon seit Jahren bearbeitet. Jetzt findet diese Expertise aber auch auf der Website einen Platz.