18.05.2010Pressemeldungen

Hammerschlag – Heuking Kühn Lüer Wojtek erwirkt einstweilige Verfügung auf der Messe „bauma 2010“ gegen patentverletzende Pfahlramme mit Lasermesssystem

Das Düsseldorfer Patentrechtsteam von Heuking Kühn Lüer Wojtek erwirkte gemeinsam mit den Düsseldorfer Patentanwälten von COHAUSZ & FLORACK während der Messe „bauma 2010“ beim Landgericht München I (Vorsitzender Richter Dr. Peter Guntz) eine einstweilige Verfügung für die zur dänischen Unternehmensgruppe Per Aarsleff A/S gehörende CP Test A/S.

Die einstweilige Verfügung stützt sich auf die Verletzung des Patents EP 0 737 262 B2 durch das finnische Unternehmen Junttan Oy, das auf dem Freigelände der weltweit größten Messe für Baumaschinen „bauma“ eine patentverletzende Pfahlramme nebst Lasermesssystem anbot. Die CP Test A/S hatte zuvor ein entsprechendes System entwickelt und patentiert. Die einstweilige Verfügung konnte noch während der Messe auf dem Messestand der Junttan Oy zugestellt und vollstreckt werden.

Bei dem verletzten Patent handelt es sich um ein System für Pfahlrammen, die mit mächtigen Hammerschlägen Pfähle in den Untergrund treiben. Ein Lasermesssystem ermittelt hierbei die Eindringtiefe der Pfähle pro Hammerschlag und kann damit zugleich verlässliche Aussagen über die Untergrundeigenschaften treffen sowie aus den gewonnenen Daten ein Bodenprofil erstellen.

Gegen die einstweilige Verfügung, die nur eine vorläufige gerichtliche Entscheidung darstellt, kann Widerspruch eingelegt werden.

Berater CP Test A/S:

Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf; Dr. Anton Horn (Partner) und Melanie Künzel, LL.M. (Associate)

Patentanwälte COHAUSZ & FLORACK, Düsseldorf, Andreas Thielmann (Partner, Federführung).

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