Immobilienrechtspartner Dr. Wolfram Sandner von HEUKING wirkt an Novelle der Landes-Bauordnung Baden-Württemberg mit
Dr. Wolfram Sandner, Immobilienrechtspartner bei HEUKING, Standort Stuttgart, wirkt in einem prominent zusammengesetzten Gremium aus Praktikern mit, das Vorschläge für den Landesgesetzgeber erarbeitet, wie durch eine Novellierung der Landesbauordnung Genehmigungsverfahren verschlankt und vereinfacht werden können.
Hintergrund ist die allgemein als beklagenswert erkannte Situation, dass Bauherren oft viele Monate auf ihre Baugenehmigung warten müssen, zumal bei komplexeren Vorhaben wie Einkaufszentren oder Bürogebäuden samt deren späteren Änderungen. Und für die Branche ist Zeit buchstäblich Geld: Kostensteigerungen für Material und Arbeit sowie nicht zuletzt die verschärften Rahmenbedingungen am Finanzierungsmarkt lassen eine rasche Erlangung der erforderlichen Baugenehmigung zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung gewinnen. Für manches Projekt, das noch in der „alten Zeit“ geplant wurde – also insbesondere noch unter dem früheren Niedrigzins-Regime –, ist eine lange Genehmigungsdauer häufig sogar K.o.-Kriterium für das Projekt insgesamt.
Dem Gremium gehören neben prominenten Vertretern der Stuttgarter Real Estate Szene – bedeutende Bauherren und Betreiber bspw. von Einkaufszentren, überörtliche Ingenieurbüros und Gewerbeimmobilienmakler sowie Herr Dr. Sandner als einziger Rechtsanwalt – auch und insbesondere die Wirtschaftsförderung und die Leitung der Bauverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart an. Durch ein konzertiertes Vorgehen von Wirtschaft und Verwaltung verspricht man sich eine bessere Durchschlagskraft der Argumente.
Dr. Sandner ist Teil des Immobilienrechtsteams von HEUKING und spezialisiert auf das Öffentliche Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Er berät seit über 25 Jahren bundesweit die Privatwirtschaft in Planungs- und Genehmigungsverfahren für gewerbliche und wohnwirtschaftliche Ansiedlungen. Auch für die Landesregierung Baden-Württemberg selbst hat er über eineinhalb Jahrzehnte gearbeitet – unter insgesamt fünf Koalitionen –, nämlich publikumswirksam in der Luftreinhalteplanung (Stichworte „Feinstaub“ und „Diesel-Verbote“), einschließlich verwaltungsgerichtlicher Vertretung bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht.