Neue Vergaberichtlinien veröffentlicht
Die neuen europäischen Vergaberichtlinien stehen im Europäischen Amtsblatt (EU-Amtsblatt L 94 vom 28.03.2014).
Die Vergaberichtlinien regeln, wie die öffentliche Hand Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschafft. Die drei Richtlinien betreffen ca. 15 Prozent des Bruttosozialproduktes. Sie gelten für Bund, Länder und Gemeinden sowie private Auftraggeber aus den Sparten Verkehr, Energie und Wasser. Die Richtlinien treten am 17. April 2014 in Kraft.
"Die neuen Richtlinien müssen innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden," so Dr. Ute Jasper, Expertin für Vergaberecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. "Es wird zwar bei den Grundsätzen von Transparenz und Gleichbehandlung im Öffentlichen Einkauf bleiben, aber in der täglichen Praxis wird sich vieles ändern."
Bisher hat die Bundesrepublik Deutschland die Fristen zur Umsetzung des europäischen Vergaberechts noch nie eingehalten. Sollte sich die Umsetzung über den 17. April 2016 hinaus verzögern, gelten die Richtlinien ab dann unmittelbar.
Die Praxisgruppe "Öffentlicher Sektor und Vergabe" von Heuking Kühn Lüer Wojtek ist spezialisiert im Vergaberecht. Sie hält seit Jahren Rang 1 des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien und ist laut "Kanzleien in Deutschland" für Infrastruktur die "erste Adresse am Markt". Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe, erhielt 2013 zahlreiche nationale und internationale Auszeichnungen. Die von Dr. Ute Jasper geführte Praxisgruppe konzipiert und gestaltet viele Infrastrukturprojekte des Bundes, der Länder und zahlreicher Städte und Gemeinden, beispielsweise den RRX, das größte Nahverkehrsprojekt in Deutschland.