Patent zur Dampftrocknung vom BGH bestätigt
Das Patentrechtsteam von Heuking Kühn Lüer Wojtek war gemeinsam mit Patentanwälten erneut vor dem Bundesgerichtshof in einer Patentnichtigkeitssache erfolgreich. Der Bundesgerichtshof ist mit Urteil vom 8. Januar 2019 den Anträgen der Anwälte gefolgt und hat entschieden, dass der deutsche Teil des Patents EP 1 070 223 B1 der dänischen EnerDry A/S rechtsbeständig ist. Die bereits erstinstanzlich erfolglose Nichtigkeitsklage und die Berufung der BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG wurden damit rechtskräftig zurückgewiesen.
Das Patent betrifft Dampftrocknungsanlagen, die Biomasse trocknen. Die Reste von Zuckerrüben werden, nachdem sie für die Zuckerherstellung verwendet wurden, getrocknet und entweder als Futtermittel oder als Brennmittel zur Energieherstellung verwendet. Die Trocknung mittels überhitzten Dampfes ist energiesparender als herkömmliche Trocknungsverfahren. Dampftrocknungsanlagen, die bis zu 20 Meter hoch sein können, spielen weltweit eine große Rolle bei der Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Das Patent betrifft die Reinigung des Dampfes und trägt erheblich zur Effizienzsteigerung bei. Erfinder ist Arne Sloth Jensen. Er ist Geschäftsführer und Mehrheitseigner von EnerDry und ein international anerkannter Experte im Bereich der Dampftrocknung.
Dieses Patent spielte beim Landgericht Düsseldorf (Az. 4b O 111/14) sowie beim Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I -2 U 51/16) eine maßgebliche Rolle. In diesem Patentverletzungsverfahren wurde entschieden, dass bestimmte Dampftrocknungsanlagen, die BMA anbot, das Patent verletzten (siehe hierzu auch unsere Pressemeldungen vom 23. Mai 2016 sowie vom 28. April 2017). Auch diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Geleitet wurde das Patentrechtsteam von Dr. Anton Horn, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, sowie von Birthe Struck, LL.M., Senior Associate und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, beide bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. „Wir freuen uns, dass das höchste deutsche Gericht in Patentangelegenheiten erneut eine Erfindung eines unserer Mandanten anerkannt hat“, so Horn. „Diese Erfindung beruht auf erheblicher Entwicklungsarbeit mit entsprechend hohen Kosten, und sie darf von Wettbewerbern nicht kostenlos übernommen werden“, ergänzt Struck.
Vertreter EnerDry A/S sowie ASJ-IPR A/S, beide Dänemark
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Anton Horn, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Birthe Struck, LL.M., Rechtsanwältin, DüsseldorfCOHAUSZ & FLORACK:
Andreas Thielmann, Patentanwalt, DüsseldorfBudde Schou A/S:
Jan Sörensen, dänischer Patentanwalt, Kopenhagen