Update Energie Nr. 39
Aktuelle Entwicklungen im Energiewirtschaftsrecht
Am 13. November 2024 hat die Bundesregierung den vom BMWK vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung beschlossen. Diese umfassenden Änderungen zielen darauf ab, die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern, die Netzkapazitäten zu optimieren und den Verbraucherschutz zu stärken.
Änderungen im Bereich der Endkundenmärkte
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften im Verbraucherbereich. Er sieht vor, dass Stromlieferanten, die Haushaltskunden beliefern, verpflichtet werden, Absicherungsstrategien gegen signifikante Preissteigerungen zu entwickeln und anzuwenden. Dies soll das Risiko von Preiseffekten wie während der Energiekrise minimieren. Zudem wird das sogenannte Energy Sharing gefördert, wodurch Verbraucher gemeinsam Energie nutzen und von den günstigen Preisen erneuerbarer Energien profitieren sollen.
Netzausbau und Netzregulierung
Die Änderungen im Energiewirtschaftsrecht beinhalten auch Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus. Das Bundesbedarfsplangesetz und die planungsrechtlichen Vorschriften werden angepasst. In den Bundesbedarfsplan werden weitere Vorhaben aufgenommen, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlichen Bedarf die Bundesnetzagentur im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans Strom 2023-2037/2045 festgestellt hat. Der Umweltbericht der Bundesnetzagentur wurde bei der Entscheidung berücksichtigt. Hierdurch soll eine wirksame Umweltvorsorge sichergestellt werden.
Smart-Meter- und Smart-Grid-Rollout
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts. Im Messstellenbetriebsgesetz wird der reine Smart-Meter durch die Integration der Steuerbarkeit weiterentwickelt, also die entsprechende Steuerungstechnik für kleinere Erzeugungsanlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dies ermöglicht eine bessere Nutzung vorhandener Flexibilitäten durch Erzeuger, Verbraucher und Netzbetreiber und trägt zur Stabilität und Steuerbarkeit des Energiesystems bei.
Netzanschlussverfahren
Das Netzanschlussverfahren wird modernisiert. Der Gesetzesentwurf enthält insbesondere Regelungen zur Erhöhung der Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten (so die neu eingefügten §§ 17a, b EnWG), zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Reservierungen von Netzanschlusskapazität, zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen sowie zur Standardisierung und Digitalisierung von Abläufen im Netzanschlussprozess. So werden mit dem neu eingefügten §17c EnWG Elektrizitätsverteilernetzbetreiber verpflichtet, digitale Netzanschlussportale für den Anschluss von Erzeugungsanlagen, Verbrauchseinrichtungen und Speicher einzurichten. Die Vorschriften beabsichtigen, den Netzanschluss, insbesondere von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie Ladesäulen für Elektromobile und Wärmepumpen zu beschleunigen.
Direktvermarktung und Steuerbarkeit von EE-Anlagen
Die Schwellenwerte für die Teilnahme an der Direktvermarktung werden schrittweise von 100 Kilowatt auf 25 Kilowatt reduziert. Die Förderung bei negativen Preisen entfällt, um den Anreiz zu beseitigen, trotz negativer Preise weiter in das Netz einzuspeisen. Eine erhöhte Steuerbarkeit und Digitalisierung der EE-Anlagen soll es den Netzbetreibern erlauben, die Einspeisung dem Verbrauch in einem Netzgebiet anzupassen und so zur Netzstabilität beizutragen.
Fazit
Die geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsrecht sind ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Stabilisierung des deutschen Energiesystems. Sie fördern die Integration erneuerbarer Energien, verbessern die Netzkapazitäten und stärken den Verbraucherschutz. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird dazu beitragen, die Stromversorgung sicher und bezahlbar zu halten und die Klimaziele zu erreichen.