15.07.2024Fachbeitrag

Update Energie Nr. 36

BMWK plant neue Stromumlage

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant eine neue Umlage auf den Strompreis. Mit der Umlage soll der Bau neuer und die Modernisierung bestehender Gaskraftwerke finanziert werden, um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten.

Kraftwerksstrategie der Bundesregierung

Die Bundesregierung hatte sich bereits im Februar 2024 im Rahmen des Wachstumspakets auf eine neue Kraftwerksstrategie geeinigt, nach der neue Gaskraftwerke gebaut oder bestehende Gaskraftwerke modernisiert werden sollen, die später auch auf grünen und blauen Wasserstoff umgerüstet werden können. Insgesamt sollen 12,5 GW neue Kraftwerkskapazität und 500 MW Stromspeicherkapazität erzielt werden, die entsprechend ausgeschrieben werden sollen.

Sicherstellung der Versorgung durch neue Gaskraftwerke

Die neuen Kraftwerke sollen die Sicherheit der Stromversorgung insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Anteils an erneuerbaren Energien in Deutschland gewährleisten. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien aufgrund ihrer Witterungsabhängigkeit nicht genügend Strom liefern, sollen diese neuen Kraftwerke den erforderlichen Strom produzieren.

Förderung der Kraftwerke über zwei Säulen

Die Förderung der neuen Kapazitäten erfolgt im Rahmen eines neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes über zwei Säulen: In der ersten Säule werden insgesamt 7,5 GW ausgeschrieben, die ab 2030 aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanziert werden. Die zweite Säule umfasst weitere 5 GW neue Kraftwerkskapazität. Diese zweite Säule soll über eine neue Stromumlage finanziert werden, die auf die Letztverbraucher umgelegt wird. Die Finanzierung über eine Umlage sei nach Angaben des BMWK auch in anderen europäischen Ländern üblich.

Neue Stromumlage

Details zur Höhe der Stromumlage sind noch nicht bekannt. Nach Angaben des BMWK wird sie möglicherweise in die bereits bestehende Umlage zur Kraftwärmekopplung (sog. KWK-Umlage) integriert. Gleichzeitig wird zur Entlastung der Letztverbraucher ein Wegfall anderer Umlagen in Betracht gezogen.

Ausblick

Unabhängig von der tatsächlichen Höhe der neuen Stromumlage müssten sich Privat- und Gewerbekunden auf eine Erhöhung des Strompreises einstellen. Die neuen Kapazitäten sollen voraussichtlich ab 2028 zur Verfügung stehen. Die erste Ausschreibung ist für Ende 2024/Anfang 2025 geplant.

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