Update Energie Nr. 37
Startschuss für die ersten Klimaschutzverträge – Transformationsprojekte auf dem Weg zur CO₂-Neutralität
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hat am 15. Oktober 2024 die ersten Klimaschutzverträge an 15 Unternehmen übergeben. Mit der Unterzeichnung der Verträge startet ein neues Förderprogramm, das die Industrie bei der Dekarbonisierung ihrer Produktion unterstützt. Das innovative Instrument zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß in energieintensiven Industrien zu reduzieren und den Weg zur Klimaneutralität zu ebnen.
Die Klimaschutzverträge sollen Unternehmen Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsverfahren geben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der erste EU-Mitgliedsstaat, der diese Verträge einführt. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine Reduzierung von bis zu 350 Millionen Tonnen CO₂ bis 2045. Die Klimaschutzverträge werden damit ein zentrales Element der deutschen Klimapolitik.
15 Projekte mit Milliardenförderung
Für den Start des Programms wurden 15 Transformationsprojekte ausgewählt, die eine maximale Förderung von insgesamt 2,8 Mrd. Euro erhalten. In der ersten Gebotsrunde sind 17 Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 5,3 Mrd. Euro gestellt worden. Die ausgewählten Unternehmen kommen aus verschiedenen Branchen, darunter Glas, Keramik, Papier, Zellstoff und Chemie. Bekannte Namen wie BASF und Südzucker sowie deutsche Standorte von internationalen Konzernen wie Kimberly-Clark und Saint-Gobain zählen zu den ersten Empfängern. Die Unternehmen planen unter anderem die Nutzung innovativer Technologien sowie die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien.
Auktionsmechanismus
Die mittels Klimaschutzverträgen geförderten Unternehmen setzen auf neue, klimafreundliche Produktionsverfahren, die aber heute noch nicht wettbewerbsfähig sind. Ein Beispiel ist die Elektrifizierung von Produktionsverfahren oder die Nutzung von grünem Wasserstoff zur Wärme- und Dampferzeugung. Die Mehrkosten, die für die Unternehmen anfallen, übernimmt der Staat, um diese neuen Verfahren marktfähig zu machen.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über ein Auktionsverfahren: Die Unternehmen geben einen Gebotspreis an, den sie zur Deckung der ihnen entstehenden Mehrkosten für eine klimaschonende Produktion je Tonne eingesparter Treibhausgasemissionen veranschlagen (sogenannter Basis-Vertragspreis) Die Projekte mit dem niedrigsten Preis erhalten den Zuschlag.
Berechnung der Förderhöhe
Die Höhe der jährlichen Förderungen wird auf Basis der Differenz zwischen dem Basis-Vertragspreis und dem sog. effektiven CO₂-Preis ermittelt, welcher die jährlichen EU ETS-Kosten berücksichtigt. Eine sog. Dynamisierungskomponente berücksichtigt zudem Veränderungen bei den Energieträgerkosten. Je größer die Differenz zwischen dem dynamisierten Basis-Vertragspreis und dem effektiven CO₂-Preis ist, desto höher fällt die Förderung aus. Sinkt die Differenz hingegen, reduziert sich der Förderbetrag entsprechend. Sollte die transformative Produktionsweise letztlich kostengünstiger werden als die konventionelle, etwa weil die EU ETS-Kosten der konventionellen Erzeugung stark steigen, kehrt sich die Zahlungsverpflichtung um und das geförderte Unternehmen muss den entstandenen Überschuss an den Staat zurückzahlen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nachschüssig, also erst wenn tatsächlich CO₂-Einsparungen nachgewiesen werden. Über die 15-jährige Vertragslaufzeit sollen durch die ersten Projekte bis zu 17 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden.
Zweite Runde bereits gestartet
Parallel zur Auswertung der ersten Gebotsrunde, die am 12. März 2024 gestartet ist, hat das BMWK bereits das Verfahren für die zweite Runde der Klimaschutzverträge initiiert. Unternehmen hatten bis Ende September 2024 Zeit, ihre Gebote einzureichen. Für diese Runde bewarben sich schon rund 130 Unternehmen. Die zweite Gebotsrunde soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.