05.01.2016Fachbeitrag

Vergabe 671

Anpassung der Schwellenwerte 2016

Die EU-Kommission hat die vergaberechtlichen Schwellenwerte angepasst.

Ab dem 01.01.2016 müssen Auftraggeber europaweite Vergabeverfahren ab folgenden Schwellenwerten (netto) durchführen:

Bauaufträge

  • Bauaufträge
    € 5.225.000,-- (zuvor € 5.186,000,--)

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge
    € 209.000,-- (zuvor € 207.000,--)

Sektorenvergabe

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich
    € 418.000,-- (zuvor € 414.000,--)

Bundesbehörden

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen
    € 135.000,-- (zuvor € 134.000,--)

Die Vergabeverordnung (VgV) enthält eine dynamische Verweisung auf die EU-Schwellenwerte. Sie muss daher nicht angepasst werden. Der Entwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetz nimmt ebenfalls Bezug auf die Schwellenwerte in der „jeweils geltenden Fassung“.

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