Vergabe 671
Anpassung der Schwellenwerte 2016
Die EU-Kommission hat die vergaberechtlichen Schwellenwerte angepasst.
Ab dem 01.01.2016 müssen Auftraggeber europaweite Vergabeverfahren ab folgenden Schwellenwerten (netto) durchführen:
Bauaufträge
- Bauaufträge
€ 5.225.000,-- (zuvor € 5.186,000,--)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
€ 209.000,-- (zuvor € 207.000,--)
Sektorenvergabe
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich
€ 418.000,-- (zuvor € 414.000,--)
Bundesbehörden
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen
€ 135.000,-- (zuvor € 134.000,--)
Die Vergabeverordnung (VgV) enthält eine dynamische Verweisung auf die EU-Schwellenwerte. Sie muss daher nicht angepasst werden. Der Entwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetz nimmt ebenfalls Bezug auf die Schwellenwerte in der „jeweils geltenden Fassung“.