Update Compliance 3/2025
USA setzen die Sanktionierung nach dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) aus: Was bedeutet dies für deutsche Unternehmen?
US-Präsident Trump hat am 10. Februar 2025 den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) vorübergehend ausgesetzt. Mit seiner entsprechenden Executive Order zielt er darauf ab, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der USA zu stärken und nationale Sicherheitsinteressen zu wahren. Das hat auch Konsequenzen für deutsche Unternehmen.
Hintergrund: Der FCPA
Der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) ist ein US-amerikanisches Antikorruptionsgesetz. Es verbietet Bestechung ausländischer Amtsträger durch US-Unternehmen sowie alle Firmen, die an US-Börsen notiert sind oder Geschäfte in den USA tätigen. Deutsche Unternehmen mit US-Bezug unterliegen dem FCPA und riskieren hohe Strafen bei Verstößen. Zudem stellt der FCPA an Unternehmen hohe Compliance-Anforderungen.
Die Executive Order vom 10. Februar 2025
Die Executive Order vom 10. Februar 2025 pausiert die Durchsetzung des FCPA vorübergehend. Zudem ordnet sie eine 180-tägige Überprüfung der bestehenden Richtlinien und Verfahren zur FCPA-Durchsetzung an. Während dieser Zeit sollen keine neuen FCPA-Ermittlungen eingeleitet werden, es sei denn, der Attorney General genehmigt eine Ausnahme. Laufende Ermittlungen sollen detailliert überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den neuen Richtlinien entsprechen.
Bereits zuvor, mit Executive Order vom 20. Januar 2025 und dem sog. „Bondi Memorandum“ vom 5. Februar 2025, hatte die Trump-Administration die Verfolgung von Korruption nach dem FCPA auf bestimmte internationale Kartelle und Organisationen, die als „ausländische Terrororganisationen“ qualifiziert wurden, beschränkt. Die Strafverfolgung von Kartellen und transnationalen kriminellen Organisationen wegen Terrorismus und anderen schweren Straftaten soll danach intensiviert werden: Die US-Staatsanwaltschaften werden aufgefordert, die „aggressivsten“ und „umfassendsten“ Anklagen zu erheben, die das Gesetz zulässt. Zudem betont insbesondere das Bondi-Memo die Notwendigkeit, bürokratische Hürden zu beseitigen, um schnelle und effektive Strafverfolgungsmaßnahmen zu ermöglichen. Auf der anderen Seite wurde die Verfolgung von Korruption nach dem FCPA auf solche Fälle beschränkt, die einen Zusammenhang mit Kartellen und Terrororganisationen aufweisen.
Risiken und Chancen für deutsche Unternehmen
Für deutsche Unternehmen bedeutet dies vordergründig eine vorübergehende Entlastung von FCPA-Compliance-Anforderungen. Allerdings bleibt der FCPA geltendes Recht und damit bleibt die Notwendigkeit bestehen, sich an internationale Anti-Korruptionsgesetze zu halten.
Die Aussetzung der FCPA-Durchsetzung bietet deutschen Unternehmen zudem die Möglichkeit, ihre Compliance-Programme zu überprüfen und anzupassen. Sie sollten sich jedoch insbesondere der Risiken bewusst sein, die durch die veränderte US-Politik schon entstanden sind, gerade entstehen bzw. noch entstehen können.
Insbesondere die Einstufung als ausländische Terrororganisation oder transnationale kriminelle Organisation kann zu neuen rechtlichen Herausforderungen führen. Deutsche Unternehmen, die in Regionen mit entsprechend eingestuften Vereinigungen tätig sind, sollten erhöhte Due-Diligence-Maßnahmen ergreifen, um ungewollte Verbindungen zu vermeiden. So kann z.B. eine Fluggesellschaft, die als Passagiere Mitglieder einer als FTO eingestuften Vereinigung transportiert, zukünftig in das Fadenkreuz der US-amerikanischen Justiz geraten. Gleiches gilt z. B. auch für Lieferanten von Chemikalien an ein Drogenkartell. Die Liste ist nahezu beliebig erweiterbar.
Deutsche Unternehmen sollten daher sehr darauf bedacht sein sicherzustellen, dass sie nicht unbeabsichtigt in Aktivitäten verwickelt werden, die als Unterstützung für diese kriminellen Organisationen angesehen werden könnten.
Internationale Reaktionen und Durchsetzung
Obwohl die USA die FCPA-Durchsetzung vorerst aussetzen, bleibt die internationale Anti-Korruptionslandschaft aktiv. Länder wie Deutschland und Mitglieder der OECD haben angekündigt, ihre eigenen Durchsetzungsmaßnahmen zu verstärken. Deutsche Unternehmen müssen daher weiterhin sicherstellen, dass sie internationalen Compliance-Standards entsprechen. Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und die Einhaltung globaler Vorschriften bleiben entscheidend, um rechtliche und reputationsbezogene Risiken zu minimieren.
Praxishinweis
Deutsche Unternehmen sollten ihre internen Compliance-Richtlinien und -Verfahren anhand der aktuellen Rechtslage überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Es ist ratsam, die Mitarbeiter über die fortbestehenden Compliance-Erwartungen zu informieren und entsprechende Schulungen anzubieten. Zudem sollten Unternehmen ihre Due-Diligence-Maßnahmen verstärken, insbesondere in Bezug auf Geschäftspartner in Hochrisikoregionen.