19.09.2014Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 090

Auskunftssperre für steuerlichen Querverbund in NRW beendet

Am 23.12.2012 hatten die Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland verfügt, dass die Finanzämter in NRW keine verbindlichen Auskünfte zum steuerlichen Querverbund zwischen Versorgungs- und Bäderbetrieben erteilen dürfen. Diese Verfügung war ergangen, da Bund und Länder einheitliche Leitlinien zu der Thematik erarbeiten wollten.

Erhebliche Steuerersparnisse möglich

Durch die Aufhebung der Auskunftssperre stehen den Kommunen wieder vielfältige Möglichkeiten offen, die Gewinne in den Versorgungssparten kommunaler Stadtwerke mit den Verlusten der Bäderbetriebe zu saldieren. Dadurch sind erhebliche Steuerersparnisse umsetzbar.

Weiterführende Informationen

Für den wertvollen Hinweis bedanken wir uns bei Herrn Dr. Peter Kraushaar, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH. Für weiterführende Informationen können Sie sich gern an uns wenden.

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