15.12.2022Fachbeitrag

Vergabe 1333

Ausschluss wegen irreführender Bieterangaben

Macht ein Bewerber missverständliche Angaben zu uneindeutigen Vorgaben des Auftraggebers, sind diese nicht ohne Weiteres irreführend. Der Bewerber ist dann nicht auszuschließen (BayObLG, 29.07.2022, Verg 16/21).

Eignungsnachweis

Der Auftraggeber schrieb die Planung einer U-Bahnlinie aus. Als Eignungsnachweis sollten die Bewerber eine „in Eigenleistung erbrachte vergleichbare Referenz“ einreichen. Der Bewerber reichte eine Referenz zum Bau einer U-Bahnlinie ein, bei der er als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft nur für den oberirdischen Bauabschnitt verantwortlich war. Angaben zu der von ihm in dem Referenzauftrag betreuten Aufgabe machte er nicht.

Ausschluss wegen zumindest fahrlässiger Täuschung

Der Auftraggeber war der Auffassung, dass sich die einzureichende Referenz für den Bewerber erkennbar auf den unterirdischen Bauabschnitt zu beziehen hatte. Er fühlte sich daher durch die vom Bewerber eingereichte Referenz zumindest fahrlässig getäuscht und schloss ihn nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB vom Verfahren aus.

Uneindeutige Vorgabe des Auftraggebers schließen Täuschung aus

Das BayObLG führte hiergegen an, dass die geforderte „in Eigenleistung erbrachte vergleichbare Referenz“ aus Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bieters nicht zwingend eigene Leistungen betreffend des unterirdischen Bauabschnitts einer U-Bahnlinie erfordere. Eine diesbezügliche fahrlässige Täuschung des Bieters scheide daher aus.

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