Update Energie Nr. 20 | Axpo Deutschland GmbH und Heuking Kühn Lüer Wojtek
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – Einführung eines nationalen Emissionshandels
(aktualisiert im Januar 2021)
Am 1. Januar 2021 startet in Deutschland – als Ergänzung zum europäischen Emissionshandel (EU-ETS) – der nationale Brennstoffemissionshandel (nEHS), mit dem ein CO2-Preis für Emissionen aus den Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt wird. Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Viele Fragen rund um die Abwicklung des nEHS sind noch unklar. Wichtige Rechtsverordnungen zur Durchführung liegen noch nicht oder nur als Entwurf vor. Sicher ist nur eins: Auf Energiewirtschaft und Verbraucher werden erhebliche Mehrkosten zukommen, deren Verteilung in vielen Fällen noch ungeklärt ist. Betroffene Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten.
In diesem Beitrag beschreiben Andreas Metschke (Axpo Deutschland GmbH) und Dr. Tobias Woltering die wesentlichen Eckpunkte des nEHS und beschäftigen sich mit den folgenden Fragestellungen:
- Wie funktioniert der nEHS?
- Mit welchen CO2-Kosten ist zu rechnen?
- Welche Brennstoffe sind vom nEHS erfasst?
- In welchem Verhältnis stehen EU-ETS und nEHS zueinander?
- Wer ist nach dem BEHG verpflichtet?
- Was sind die Pflichten des Verantwortlichen?
- Wie genau werden die berichts- und abgabepflichtigen Brennstoffemissionen ermittelt?
- Was gilt bei stofflicher Verwendung von anderen Brennstoffen als Erdgas?
- Wie funktioniert der Handel mit Emissionszertifikaten im Emissionshandelsregister?
- Kann der Verantwortliche die Kosten aus dem nEHS auf seine Kunden umlegen?
- Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Die PDF mit dem kompletten Beitrag können Sie sich hier herunterladen.