17.12.2018Fachbeitrag

Adventskalender 2018

Das Winterpaket kommt – Brüssel setzt EU-Klimaschutzziele um und stärkt Binnenmarkt

Für das kommende Jahr sind zahlreiche Neuerungen im europäischen Energierecht zu erwarten. Mit dem 4.000 Seiten umfassenden Gesetzespaket „Clean Energy for all Europeans“ sollen die von der EU im Pariser Abkommen akzeptierten Klimaschutzziele für 2030 realisiert und der Energiebinnenmarkt gestärkt werden.

Das sogenannte Winterpaket sieht als verbindliches Ziel vor, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien (EE) im Jahr 2030 in der EU mindestens 32 Prozent des Gesamtverbrauchs betragen soll. Die Energieeffizienz soll sich um 32,5 Prozent verbessern. Im Jahr 2023 könnten diese Ziele weiter verschärft werden.

Die EU-Kommission plant, das Gesetzgebungsverfahren bis zu den Europawahlen im nächsten Jahr abzuschließen. Da dieses Gesetzespaket unter anderem die Bereiche EE, Energieeffizienz, Strommarktdesign und Governance der Energieunion umfasst, werden nahezu alle Energieunternehmen und Energieverbraucher von dem Winterpaket betroffen sein. Gerade für Investoren in energierelevanten Bereichen lohnt sich eine frühzeitige Beschäftigung mit den Folgen der Neuregelungen.

Das Paket teilt sich in acht Gesetzesvorhaben auf, von denen bereits vier Entwürfe politisch abgestimmt, beziehungsweise beschlossen wurden. Zu diesen zählt eine überarbeitete Fassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie:

  • Es gelten gesonderte Ziele für den Einsatz von EE bei der Wärme- und Kälteversorgung und im Verkehrssektor.
  • Die Öffnung der nationalen Fördersysteme für Stromanlagen im Ausland bleibt grundsätzlich den Mitgliedsstaaten überlassen.
  • Gesonderte Ausschreibungen für einzelne Erzeugungstechnologien sind unter Voraussetzungen weiterhin zulässig.
  • Und es gilt ein neuer Rahmen für die Eigenversorgung mit Ökostrom bei Kleinanlagen.

Die Richtlinie sieht ferner Nachhaltigkeitskriterien für den Einsatz von Biomasse vor.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen „intelligente“ und energieeffiziente Gebäude gefördert werden. Außerdem soll es nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden geben.

Die neue Energieeffizienzrichtlinie verlängert die schon bisher bestehenden Energieeinsparverpflichtungen der EU über 2020 hinaus. Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Energieeffizienz zugunsten der von Energiearmut betroffenen Haushalte ergreifen. Verbraucher erhalten zusätzliche Rechte bei der Abrechnung von Heizkosten.

Noch wird unter anderem über die Anpassung der Regelungen für den Strombinnenmarkt verhandelt. Dabei geht es beispielsweise um Vorgaben für nationale Kapazitätsmechanismen (zur Vorhaltung ausreichender Erzeugungsleistung) um eine Mindestverfügbarkeit von grenzüberschreitenden Leitungen für den Stromhandel und um Ausnahmen für den Einspeisevorrang von EE-Anlagen sowie die Zulässigkeit regulierter Preise.

Wir stehen Energieunternehmen und -kunden sowie Investoren in energierelevanten Bereichen bei Fragen zum neuen „Winterpaket“ zur Seite.

Ihre Ansprechpartner sind die Experten aus der Praxisgruppe Energie. Dr. Marco Garbers, LL.M. (Cornell) und sein Team sind spezialisiert auf Energierecht und Erneuerbare Energien.

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