31.03.2022Fachbeitrag

Update Energie Nr. 23

Durchsuchungen im Erdgassektor

Heute hat die Europäische Kommission per Pressemitteilung bestätigt, dass sie am 29. März 2022 gemeinsam mit dem Bundeskartellamt unangekündigte Durchsuchungen in den Geschäftsräumen mehrerer Unternehmen in Deutschland durchgeführt hat. Betroffen waren Unternehmen aus den Bereichen Versorgung, Transport und Speicherung von Erdgas. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rückt der gesamte Energiesektor in den Fokus der Politik und der Aufsichtsbehörden. 

Hintergrund

Hintergrund der Durchsuchungen der Kommission ist der Verdacht, dass die betreffenden Unternehmen im Zusammenhang mit den aktuellen Verwerfungen auf den Energiemärkten ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnten. Ende des vergangenen Jahres sind die Preise auf den Strom- und Gasmärkten stark angestiegen. Einige Energieversorger haben die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und teilweise auch Insolvenz angemeldet (wir berichteten). Mit dem Angriff auf die Ukraine haben sich die Unsicherheiten auf den Energiemärkten nochmal deutlich verstärkt. 

Bundesregierung ruft die Frühwarnstufe aus

Erst gestern hat die Bundesregierung die sog. Frühwarnstufe des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Die Frühwarnstufe ist die erste von drei Stufen des Notfallplans, ihr folgen die Alarmstufe und dann die Notfallstufe. Auf der Frühwarnstufe und der Alarmstufe müssen Gaslieferanten und Netzbetreiber zunächst netzbezogene bzw. marktbasierte Maßnahmen ergreifen (z.B. Nutzung unterbrechbarer Verträge), um dem drohenden Gasmangel entgegenzuwirken bzw. dessen Folgen abzufangen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung die Notfallstufe ausgerufen. Auf dieser Stufe stehen zusätzlich hoheitliche Maßnahmen zur Verfügung, um die Systemstabilität zu gewährleisten und die Bedarfe geschützter Kunden und lebenswichtiger Bereiche zu decken. Dies kann unter anderem auch die Anordnung von Abschaltungen einzelner Gasverbraucher, z.B. von Industrieunternehmen, bedeuten.

Auch Mineralölbranche steht im Fokus

Das Bundeskartellamt hat zudem angekündigt, die Mineralölbranche genauer zu überprüfen. Zuletzt war aufgefallen, dass Spritpreise trotz sinkender Ölpreise ein sehr hohes Niveau gehalten haben. Um hierauf besser reagieren zu können, soll das Bundeskartellamt mehr Rechte bekommen, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht.

Demnach soll künftig nicht nur die Preisentwicklung an den Tankstellen beobachtet werden, sondern auch die Raffinerien und der Großhandel mit Kraftstoffen. Die beim Kartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe soll zu diesem Zweck umfangreiche Ermittlungsbefugnissen erhalten und von allen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette Auskünfte verlangen können und Geschäftsunterlagen einsehen dürfen – und wenn nötig auch Durchsuchungen anordnen können. Dem Vernehmen nach sollen die Änderungen nach Möglichkeit noch vor Ostern auf den Weg gebracht werden. 

Untersuchungsergebnis abzuwarten

Die Kommission betont jedoch auch, dass die nun durchgeführten Durchsuchungen nur ein erster Ermittlungsschritt bei Verdacht auf wettbewerbswidrige Praktiken sind. Die Tatsache, dass die Kommission derartige Schritte vornimmt, bedeute nicht, dass sich die Unternehmen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht hätten. Sie stünden am Anfang der eigentlichen Untersuchung.

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