Vergabe 482
Erstes Bundesland erhöht Mindestlohn
Das Land Brandenburg ändert sein Vergabegesetz und erhöht den vergabespezifischen Mindestlohn von € 8,00 auf € 8,50.
€ 8,50 statt € 8,00 in Brandenburg
Wie in vielen anderen Bundesländern gilt in Brandenburg ein Vergabegesetz. Danach dürfen öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von € 8,00 zahlen. Diese Mindestlohngrenze wurde nun auf € 8,50 erhöht.
Das Gesetz ist am 13.02.2014, einen Tag nach seiner Verkündung, in Kraft getreten.
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