Vergabe 567
EuGH: Europäische Vorgaben dürfen bei Bauprojekten nicht verschärft werden
Bauregellisten dürfen keine weitergehenden Anforderungen an Bauprojekte mit CE-Kennzeichen stellen (EuGH, 16.10.2014 - C-100/13):
Keine zusätzlichen nationalen Tests
Nach den Bauregellisten des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) müssen Bauprodukte trotz CE-Kennzeichnung zusätzliche Tests durchlaufen, bevor sie in Deutschland vermarktet werden dürfen. Dieser Praxis erteilte der EuGH ein Abfuhr. Die Europäischen Normen stellen die ordnungsgemäße Funktion ausreichend sicher.
Bauprodukteverordnung
Die 2011 verabschiedete Bauprodukteverordnung sieht zwar vor, dass Mitgliedstaaten Leistungsanforderungen an Bauprodukte stellen dürfen. Sie dürfen jedoch nicht den freien Binnenmarkt von CE-gekennzeichneten Produkten behindern. Damit werden nationale technische Regelungen weitgehend mit standardisierten Normen auf EU-Ebene ersetzt.