11.11.2020FachbeitragCSR

Update Vertriebsrecht 11. November 2020

Gesetzliche Vorgaben für die Lieferkette – am 01.01.2021 tritt die Konfliktmineralienverordnung (EU) in Kraft

Eine neue Verordnung der Europäischen Union (EU) macht ab 2021 zwingende Vorgaben für die von den Importeuren zu beachtenden Sorgfaltspflichten. Es soll sichergestellt werden, dass Konfliktmineralien ohne Zwangs- und Kinderarbeit gewonnen wurden und die Erträge hieraus nicht der Finanzierung bewaffneter Banden dienen. Dies gibt zugleich einen Ausblick auf die gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten in der Lieferkette.

Was sind „Konfliktmineralien“?

Ob Smartphone, Tablet, elektronische Bauteile für Autos, Leuchtmittel oder Computerplatinen: sämtliche dieser Produkte unseres hochtechnisierten Alltags enthalten mineralische Bestandteile. Für zahlreiche dieser Produkte werden die wirtschaftlich bedeutsamen Mineralien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold benötigt. Sie werden „Konfliktmineralien“ genannt, da sie häufig aus politisch instabilen Krisenregionen stammen, in denen bewaffnete Konflikte ausgetragen werden.

Zielsetzung der EU-Verordnung

Die EU hat sich vorgenommen, die Verknüpfung zwischen dem Handel mit Konfliktmineralien, der Finanzierung von Konflikten und der damit einhergehenden Ausbeutung von Menschen zu durchbrechen. Die europäischen Wirtschaftsakteure sollen ihre Rohstoffbeschaffung so organisieren und überwachen, dass sie nicht zu Menschenrechtsverletzungen in den Konfliktregionen beitragen.

Vorbild: US-amerikanischer Dodd-Frank Act und die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten

In den USA besteht bereits seit 2010 eine jährliche gesetzliche Berichtspflicht für bestimmte Konfliktmineralien. Zudem hatte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Jahr 2012 Leitsätze zur Förderung von verantwortungsvollen Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten herausgegeben. Hierbei handelt es sich um rechtlich unverbindliche Empfehlungen, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, Menschenrechte zu wahren und eine Konfliktverschärfung in den Risikogebieten zu vermeiden. Diese Rahmenbedingungen hat sich die EU zum Vorbild genommen und verpflichtet die Wirtschaft in der Union zu einem „Konzept der verantwortungsvollen Beschaffung“.

Anwendungsbereich

Die Konfliktmineralienverordnung gilt ab 2021 für sämtliche Importeure, die – ab bestimmten Schwellenwerten – Zinn, Tantal, Wolfram und Gold in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union bringen oder dies beauftragen (sogenannte „Unionseinführer“). Über die in der Verordnung festgelegten Schwellenwerte sollen ca. 95 Prozent der Einfuhrmengen erfasst werden.

Sorgfaltspflichten beim Import von Konfliktmineralien: Risikomanagementsystem

Kern der Verordnung ist die Verpflichtung der Unionseinführer, ein Risikomanagementsystem zu unterhalten: Die Unternehmen sollen potentielle Risiken im Zusammenhang mit Konfliktmineralien ermitteln und ihnen begegnen, so dass etwaige schädliche Auswirkungen der Beschaffung verhindert oder gemildert werden. Ein solches Risikomanagementsystem umfasst ein ganzes Bündel an Maßnahmen:

  • Unionseinführer sollen ihre Lieferkettenpolitik festlegen und aktuelle Informationen ihren Lieferanten und der Öffentlichkeit mitteilen.
  • Mitglieder des gehobenen Managements sollen damit betraut werden, das Risikomanagement zu überwachen und mindestens fünf Jahre lang Aufzeichnungen über die Systeme zu führen.
  • Die OECD-Leitsätze sollen in die Lieferbeziehungen integriert und in die Lieferverträge mit den Lieferanten übernommen werden.
  • Ein Beschwerdemechanismus als Frühwarnsystem zur Risikoerkennung sowie
  • ein System zur Rückverfolgbarkeit soll eingerichtet werden.

Prüfung durch unabhängige Dritte und Offenlegungspflichten

Die Unionseinführer sind außerdem verpflichtet, ihr Risikomanagementsystem durch unabhängige Dritte, zum Beispiel Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, prüfen zu lassen. Die Prüfberichte sollen der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden. Sie sind damit nachgelagerten Abnehmern in der Lieferkette in Form eines jährlich im Internet zu veröffentlichenden Berichts zugänglich.

Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette sowie Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien

Die Unionseinführer können nachweisen, die Vorgaben der Verordnung einzuhalten, wenn sie ein von einer Regierung, einem Verband oder einer einschlägigen Organisation entwickeltes System anwenden. Voraussetzung ist, dass das System zuvor von der EU-Kommission anerkannt worden ist. Außerdem wird die Kommission eine weltweite Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien erstellen und fortlaufend aktualisieren.

Kontrolle und Sanktionen

Zuständige Behörde für die Durchsetzung der Konfliktmineralienverordnung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Ihr stehen umfangreiche Eingriffsrechte zur Verfügung. Die Behörde kann nicht nur Auskünfte einholen, Personen laden und Abhilfemaßnahmen mittels eines Zwangsgeldes von bis zur EUR 50.000,00 durchsetzen. In begründeten Fällen kann sie sogar Betriebsgrundstücke betreten und geschäftliche Unterlagen einsehen.

Fazit und Ausblick

Die Konfliktmineralienverordnung verpflichtet Unionseinführer dazu, umfangreiche Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten. Mit der Einführung von obligatorischen Standards für Risikomanagementsysteme zeigt die EU, dass sie die gesellschaftliche Verantwortung von europäischen Unternehmen für die Wahrung von Menschenrechten zunehmend in den Fokus nimmt. Die Verordnung legt dar, welche Mittel dem Gesetzgeber für die Durchsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zur Verfügung stehen. Sie ist daher auch für Unternehmen interessant, die zwar keine Konfliktmineralien importieren, sich aber mit dem Thema Verantwortung für Lieferketten auseinandersetzen.

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