Update Compliance 25/2022
Anpfiff für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Nicht erst seit der Fußballweltmeisterschaft ist das Thema Menschenrechte in aller Munde.
Am 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) in Kraft. Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland müssen dann die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten rechtssicher gewährleisten. Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten greifen die Pflichten ab dem 01.01.2024. Bei Verstößen drohen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Auch für Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wird das LkSG eine mittelbare Wirkung entfalten.
Höchste Zeit, sich mit den Anforderungen des Gesetzes zu beschäftigen. In unserem Webinar am 01.12. / 08.12.2022 stellen wir Ihnen die Kernpunkte des neuen Gesetzes vor. Anmelden können Sie sich hier.
Ziel des LkSG ist es, Menschenrechtsverletzungen und der Missachtung von Umweltstandards in Lieferketten entgegenzuwirken. Unternehmen in Deutschland sollen dazu angehalten werden, die Vermeidung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in ihren Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken zu verankern. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“), hat zwischenzeitlich Handreichungen veröffentlicht, die den Unternehmen Hilfestellungen zur Umsetzung des Gesetzes bieten. Zu den wichtigsten Punkten des LkSG zählen jedenfalls die folgenden Themen:
Risikomanagement
Das LkSG verpflichtet die Unternehmen, ein angemessenes und wirksames Lieferkettenrisikomanagement einzurichten, das in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe zu verankern ist. Dies soll es ermöglichen, relevante Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie Verletzungen zu verhindern, zu beenden oder zumindest ihr Ausmaß zu reduzieren. Wir geben Ihnen in unserem Webinar zum LkSG Tipps für die praktische Umsetzung.
Risikoanalyse
Kern des Risikomanagements ist die Risikoanalyse. Aufgrund der Komplexität der Risikoanalyse sollte hier im Rahmen der Vorbereitung auf das neue Gesetz ein Schwerpunkt gelegt werden. Die Handreichung des BAFA zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des LkSG erläutert die Anforderungen des Gesetzes und bietet Hilfestellungen für die Praxis. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Punkte in unserem Webinar zum LkSG vor.
Beschwerdeverfahren
Ein weiteres wichtiges Element ist die Einrichtung eines angemessenen Beschwerdeverfahrens, über das interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken hinweisen können. Hierfür können Unternehmen ein unternehmensinternes Verfahren nutzen oder sich an einem externen Verfahren beteiligen. Wir informieren Sie über die rechtlichen Anforderungen und stellen Ihnen technische Lösungen für die Umsetzung in der Praxis in unserem Webinar zum LkSG vor.
Praxishinweise
Der Countdown für das LkSG läuft. Die von dem BAFA veröffentlichten Handreichungen zur Risikoanalyse, zum Beschwerdeverfahren und zur Berichterstattung sind hilfreiche Erläuterungen für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Die Vorgabe an verpflichtete Unternehmen, sich die Einhaltung der Sorgfaltspflichten von den Geschäftspartnern vertraglich zusichern zu lassen, wird zu einer mittelbaren Wirkung des LkSG auch im Mittelstand führen. Auch Unternehmen, die ab dem 01.01.2023 von dem LkSG noch nicht direkt betroffen sind, sollten daher die Kernpunkte des Gesetzes kennen. Wir informieren Sie am 01.12. / 08.12.2022 von 12 bis 13 Uhr in unserem Webinar zum LkSG. Anmelden können Sie sich hier.