Vergabe 566
Neue Informationen: Erneute Eignungsprüfung möglich!
Der Auftraggeber kann erneut prüfen, ob ein Bieter geeignet ist, wenn er nachträglich Informationen erhält, die Zweifel an der Eignung des Bieters begründen (OLG Naumburg vom 22.09.2014, 2 Verg 2/13):
Neue Umstände zu berücksichtigen!
Auch wenn die Eignungsprüfung bereits abgeschlossen ist, ist der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet neue Umstände zu berücksichtigen und die Eignung erneut zu prüfen.
Prognoseentscheidung des Auftraggebers
Der Bieter kann auch dann ausgeschlossen werden, wenn kein ausdrücklich geregelter Ausschlussgrund vorliegt. Es reicht aus, dass Umstände nachgewiesen werden, die den Auftraggeber berechtigterweise daran zweifeln lassen, dass der Bieter den Auftrag zuverlässig ausführen wird.