Vergabe 565
OLG München: Interne Entscheidungsfindung nicht Überprüfbar
Entscheidet ein Gremium durch Bildung eines Mittelwerts der Meinungen der Einzelmitglieder, müssen keine Einzelbegründungen dokumentiert werden (OLG München, 25.09.2014 – Verg 9/14).
Dokumentation bei Gremienentscheidungen
Bei VOF-Leistungen wird die Entscheidung über den Zuschlag häufig von einem Gremium getroffen. Die Bieter präsentieren dem Gremium ihre Lösungen, jedes Gremiumsmitglied vergibt sodann Punkte, aus diesen wird ein rechnerischer Gesamtwert des Gremiums gebildet. Die Überlegungen des einzelnen Mitglieds werden nicht dokumentiert.
Keine Dokumentation der Notizen der Gremiumsmitglieder sowie der Gespräche untereinander
Das OLG hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest: Mit welchen Überlegungen die Gremiumsmitglieder zu ihr Einzelauffassungen gelangen, muss nicht begründet werden. Daher müssen die Notizen der Einzelmitglieder nicht zur Vergabeakte genommen werden. Auch die Gespräche der Mitglieder zur Vorbereitung der Entscheidung müssen nicht dokumentiert werden.