Vergabe 1417
Planungsleistungen und Schwellenwerte
Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass bei der Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen die Auftragswerte verschiedener HOAI-Leistungsbilder zusammenzurechnen sind (23.08.2023 – Az.: IB3 – 20611/002, vgl. auch Vergabe Aktuell vom 22.06.2023).
Gleichbehandlung folgt Streichung
Dies ergibt sich aus der Streichung der entsprechenden nationalen Regelungen (u. a. des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV). Von nun an sollen vielmehr für Planungsleistungen grundsätzlichdieselben Regelungen zur Auftragswertberechnung gelten wie für sonstige Dienstleistungen.
Grund: Umgehungsgefahr
Die Streichung der entgegenstehenden nationalen Regelungen war europarechtlich geboten, um eine Umgehung des Europarechts durch die Wahl der Auftragswertberechnung zu vermeiden.