22.06.2023Fachbeitrag

Vergabe 1383

Europaweite Ausschreibungen von Planungsleistungen

Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren sind europaweit auszuschreiben, wenn der Wert aller Einzellose zusammengerechnet 215.000 € netto überschreitet. Damit werden die europarechtlichen Pflichten in deutsches Recht umgesetzt (Bundesrat, Drucks. 203/23 (B)).

Umsetzung des europäischen Vergaberechts

Der Bundesrat hat deshalb am 16.06.2023 dem Vorschlag des Bundestags zugestimmt, § 3 Abs. 7 S. 2 VgV zu streichen. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission gegen Deutschland führt.

Wert aller Planungsleistungen zu addieren

Die deutsche Regelung ermöglichte bisher, den Auftragswert für Planungsleistungen nur innerhalb der einzelnen Leistungsbilder der HOAI zusammenzurechnen. So blieben die Auftragswerte häufig unterhalb des EU-Schwellenwertes und die öffentlichen Auftraggeber schrieben die Leistungen national aus. Diese Regelung verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen EU-Recht.

Pflicht, EU-weit auszuschreiben

Liegt der Wert aller Planungsleistungen eines Bauwerks saldiert über 215.000 € netto, müssen öffentliche Auftraggeber alle Einzellose europaweit ausschreiben.

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