Vergabe 1525, Beihilfe 97
Rückforderung bei Verstößen gegen Vergaberecht
VG München, 25.04.2024,M 31 K 21.2797
Fördermittel werden meist unter der Auflage bewilligt, vergaberechtliche Bestimmungen einzuhalten. Missachtet der Fördermittelempfänger dann das Vergaberecht, riskiert er die (teilweise) Rückforderung der Fördermittel.
Bewilligungsbescheid unter Auflagen
Der Bewilligungsbescheid enthielt unter anderem die Auflage, Vergaberecht einzuhalten. Später wurden bereits ausgezahlte Mittel wegen schwerer Verstöße gegen Vergabebestimmungen teilweise zurückgefordert. Zu Recht, wie das VG München entschied.
Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften
Insbesondere seien wesentliche Positionen nicht öffentlich ausgeschrieben worden, sondern freihändig und teilweise familienintern an ungeeignete Bieter vergeben worden. Außerdem mangele es an der vorgeschriebenen transparenten Dokumentation des Vergabeverfahrens.
Tipp
Der Fördermittelempfänger ist für die Einhaltung des Vergaberechts verantwortlich. Die Geschäftsführer und Vorstände riskieren sogar eine persönliche Haftung. Bestehen angesichts der Komplexität des Vergaberechts Unklarheiten, sollte man rechtliche Beratung einholen und das Vorgehen vorher mit dem Fördergeber abstimmen.