Vergabe 1528
Schlechte Konzepte können zu Bieterausschluss führen
OLG Düsseldorf, 15.02.2023 – Verg 6/22
Der Auftraggeber darf eine Mindestpunktzahl für die Qualität eines Konzeptes festsetzen.
Unter der Mindestpunktzahl
Der Auftraggeber hatte ein Angebot ausgeschlossen, das für die Qualität des eingereichten Konzeptes nicht die festgesetzte Mindestpunktzahl erreicht hatte.
Keine Willkür
Ein solcher Ausschluss bei Unterschreiten einer vorher festgelegten Mindestpunktanzahl ist grundsätzlich möglich und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Allerdings darf diesem keine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit zukommen.
Vergleich der Angebote muss plausibel sein
Der Auftraggeber muss die Qualität im Vergleich zu den anderen Angeboten plausibel und nachvollziehbar bewerten und dokumentieren. Die Zuschlagskriterien müssen ausreichenden Auftragsbezug aufweisen. Der Auftraggeber muss – wie immer – die Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung einhalten.