19.02.2025Fachbeitrag

Vergabe 1524

EuGH zu Regeln und Ausnahmen bei Materialvorgaben

EuGH, 16.01.2025 –C-424/23

Auftraggeber dürfen in der Leistungsbeschreibung grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes Produkt verweisen. Dies gilt auch für Materialvorgaben.

Materialvorgabe

Der belgische Auftraggeber verlangte die Verwendung von Abwasserrohren aus Steinzeug und Beton. Ein Hersteller von Kunststoffrohren rügte die Materialvorgabe.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Zu Recht! Ein Auftraggeber darf – so der EuGH – grundsätzlich kein bestimmtes Material  vorgeben. Dies verstößt wie bei Produktvorgaben gegen den vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Ausnahmen

Eine Materialvorgabe ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn das Material sich zwangsläufig aus dem Auftragsgegenstand ergibt, z. B. auf Grund der angestrebten Ästhetik. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber den Auftragsgegenstand andernfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschreiben kann. In diesem Fall ist das Material mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ vorzugeben.

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