Vergabe 1521
EuGH zu Direktvergaben wegen Ausschließlichkeiten
EuGH, 09.01.2025C-578/23
Ausschließlichkeitsrechte erlauben keine Direktvergabe, wenn der Auftraggeber die Ausschließlichkeit selbst herbeigeführt hat.
Ausschließlichkeitsrechte als Ausnahmetatbestand
Ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftrag wegen Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann (Art. 31 Nr. 1 lit b) RL 2004/18/EG).
Beurteilung der Ausschließlichkeit
Der EuGH stellt klar, dass der Schutz von Ausschließlichkeitsrechten nicht auf einem Verhalten des öffentlichen Auftraggebers beruhen darf. Im konkreten Fall ging es um die Direktvergabe eines Wartungsvertrages für ein Informationssystem, welches das bezuschlagte Unternehmen im Auftrag der Auftraggeberin errichtete. Wegen Lizenzrechten konnte nur dieses Unternehmen die Wartung des Systems erbringen. Die Frage der Zurechenbarkeit des Auftraggebers ist nach den Umständen des ursprünglichen Vertrages und des Vergabeverfahrens zu beurteilen.
Wettbewerbsgrundsatz
In seiner Entscheidung betont der EuGH, Auftraggeber müssten die Ausschließlichkeitslage möglichst vermeiden und wettbewerbsfreundliche Verfahren wählen.