Vergabe 686
Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte
OLG Frankfurt bestätigt: Bei Vergaberechtsfehlern kann ein Bieter den Zuschlag mit einer einstweiligen Verfügung verhinden (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2015, 11 W 32/15).
Primärrechtsschutz möglich
Damit kann ein Bieter auch bei Vergabeverfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes Primärrechtsschutz suchen. Voraussetzung dafür ist aber nach dem OLG Frankfurt, dass der Zuschlag auf das Angebot des Bieters nicht unwahrscheinlich erscheint.
Wenig konkrete Vorschriften Landesspezifische Regelungen
Während der Rechtsschutz für Aufträge oberhalb der EUSchwellenwerte genau geregelt ist und den Bietern effektive Instrumente zur Verfügung stehen, ließ der Gesetzgeber die Bieter unterhalb der EU-Schwellenwerte bisher im Regen stehen. Daher haben Gerichte über einstweilige Verfügungen versucht, einen angemessenen Primärrechtsschutz zu gewähren. Andernfalls blieb lediglich die Möglichkeit, nach dem Zuschlag in einem schwierigen Rechtsstreit Schadensersatz vom Auftraggeber zu fordern.
Landesspezifische Regelungen
Nur vereinzelt haben bisher Bundesländer für nationale Vergaben ein Rechtsschutzverfahren eingeführt (z.B. Thüringen). Eine bundeseinheitliche Regelung würde bei allen Beteiligten für mehr Klarheit sorgen.
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