24.02.2021Fachbeitrag

Vergabe 1153

Vergabeunterlagen müssen Gewichtung von Unterkriterien enthalten

Auftraggeber müssen in offenen Verfahren die Gewichtung der  Zuschlagskriterien einschließlich ihrer Unterkriterien in den Vergabeunterlagen bestimmen. Personalbezogene Zuschlagskriterien dürfen Auftraggeber berücksichtigen, sofern die Qualifikation des Personals erheblichen Einfluss auf die Qualität der Auftragsausführung haben kann (OLG Celle, 02.02.2021, 13 Verg 8/20).

Gewichtung von Unterkriterien

In den Vergabeunterlagen müssen Auftraggeber alle Zuschlagskriterien bestimmen und auch die Gewichtung der einzelnen Kriterien sowie ihrer Unterkriterien angeben. Sofern sie aus objektiven Gründen keine Aussage über die genaue Gewichtung treffen können, müssen Auftraggeber die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung aufführen. Da er in den Vergabeunterlagen keine entsprechenden Angaben machte, verletzte ein Auftraggeber von Postdienstleistungen seine Verpflichtung zur transparenten und diskriminierungsfreien Auftragsvergabe.

 Personalbezogene Zuschlagskriterien

Dagegen durfte der Auftraggeber personalbezogene qualitative Zuschlagskriterien berücksichtigen, weil die Qualifikation erheblichen Einfluss auf die Qualität der Auftragsausführung haben kann. Dabei steht den Auftraggebern ein weiter Beurteilungsspielraum zu.

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