Countdown - Das kommt 2018!
Vermögensnachfolge: 2018 können Unternehmer mit einer richtigen Gestaltung bares Geld sparen
Die richtige Vermögensnachfolge bleibt 2018 ein großes Thema – gerade auch für Unternehmer. Um Streit der Erben zu vermeiden und das Vermögen durch zu hohe Kosten zu gefährden, sollten Unternehmer, aber auch Inhaber privater Vermögen, rechtzeitig ihre Nachfolge regeln.
Vermögensnachfolge geht jeden an und ist gerade auch für Unternehmen ein aktuelles Thema. Mit den neuen steuerlichen Regeln für Familienunternehmen kann eine existenzgefährdende Belastung vermieden werden, allerdings nur bei richtiger Gestaltung. Aber auch für private Vermögen hat die Erbschaftssteuer eine besonders hohe Bedeutung. Das eigene Lebenswerk soll nicht durch Steuern aufgezehrt werden, sondern auf die nächste Generation übergehen. Hohe Steuerforderungen oder Ausgleichszahlungen können im schlimmsten Fall den Bestand des Unternehmens gefährden. Die neuen Regeln für den Übergang betrieblicher Vermögen in den Paragraphen 13a-c des Erbschaftssteuergesetzes sind hoch komplex und für normale Menschen kaum zu verstehen. Bei richtiger Gestaltung kann es ganz oder teilweise zur Verschonung vor steuerlicher Belastung kommen, bei unterlassener oder falscher Gestaltung zu einer dramatischen Existenzgefährdung des Unternehmens.
Wer also die Vermögensnachfolge gar nicht – oder nicht richtig regelt, muss mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen. Hohe steuerliche Freibeträge gehen unwiederbringlich verloren und das Familienvermögen wird durch Erbschaftssteuern unnötig belastet. Durch Streit unter den Erben bzw. der Familie kann es zu einer hohen Belastung durch Rechtskosten kommen. Bei ungeplantem Ausfall des Unternehmers können fehlende Regelungen schnell das Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern erschüttern. Klare Regelungen können helfen, Belastungen des Unternehmens und der Familie zu vermeiden.
Mit richtigen Schenkungen zu Lebzeiten und mit einem guten Testament können die Erben signifikant Erbschaftsteuern sparen.
Damit das Vermögen möglichst ohne vermeidbare Belastungen auf die nächste Generation übergeht, sollten alle vorsorgen und sich rechtzeitig und gründlich überlegen, wer welche Vermögenswerte bekommen soll – und was die Erben mit dem Vermögen tun und lassen sollten. Ein erprobtes Mittel können Schenkungen sein, allerdings bei Wahrung der Interessen der Schenker. So darf zum Beispiel jedes Elternteil jedem Kind 400.000 Euro steuerfrei überlassen, seinem Ehepartner 500.000 Euro. Zusätzlich kann es ggf. noch einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro geben. Die Steuerfreibeträge können alle zehn Jahre aufs Neue genutzt werden. Die Steuersätze sind inzwischen alles andere als trivial, sodass sich bei richtiger Ausnutzung erhebliche Steuerbelastungen vermeiden lassen. Daneben gibt es eine Fülle weiterer Möglichkeiten der Gestaltung, die in einem Beratungsgespräch zu erörtern sind.
Unternehmer und Inhaber privater bürgerlicher Vermögen sollten sich also frühzeitig mit ihrer Vermögensnachfolge beschäftigen und sich umfassend beraten lassen, damit ihr Lebenswerk nicht unnötig beeinträchtigt wird. Die Steuerpflicht bei Erbschaften oder Schenkungen gilt auch für Ausländer, sofern es sich um inländisches Vermögen handelt. Zusätzlich ist hier zu beachten, dass es zu einer Doppelbesteuerung kommen kann, wenn auch in der Heimat der Betroffenen eine Steuerpflicht besteht.
Ansprechpartner für Fragen rund um steuerliche Entlastungen bei der Vermögensnachfolge sind die Experten aus der Praxisgruppe Steuerrecht. Rechtsanwalt und Notar Karl-Georg Wellmann und sein Team sind spezialisiert auf Erb- und Steuerrechtsfragen.