02.10.2014Fachbeitrag

Update Compliance 180

Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige werden verschärft

Darüber diskutiert wurde schon länger, nun ist es amtlich. Die Bundesregierung hat schärfere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige beschlossen. Das Rechtsinstitut als solches bleibt grundsätzlich erhalten, allerdings wird die Abgabe einer solchen Anzeige bereits ab dem 01. Januar 2015 deutlich teurer.

Das neue Recht sieht folgende Verschärfungen vor:

•Eine Steuerhinterziehung bleibt ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages nur noch bis zu einer Grenze von 25.000 EUR straffrei – bislang lag diese Grenze bei 50.000 EUR.

•Ab der Hinterziehungsgrenze von 25.000 EUR wird ein Strafzuschlag fällig, um Straffreiheit zu erlangen. Dieser wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt und beträgt

•    10% des Hinterziehungsbetrages, wenn dieser nicht mehr als 100.000 EUR beträgt,
•    15 % des Hinterziehungsbetrages, wenn dieser zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR liegt,
•    20 % des Hinterziehungsbetrages, wenn dieser über 1 Mio. EUR liegt.
 Bislang lag dieser Zuschlag bei 5 %.

•    Die Selbstanzeige muss sich auf die hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre beziehen - dies wurde bislang von den Finanzämtern faktisch so gehandhabt, nun ist es auch gesetzlich klargestellt.
•    Straffreiheit tritt nur ein, wenn die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6% pro Jahr für den gesamten Tatzeitraum sofort beglichen werden.
Neben diesen Neuerungen gelten die bereits bekannten Wirksamkeitsvoraussetzungen, um Straffreiheit zu erlangen: Die Selbstanzeige muss rechtzeitig abgegeben werden, d.h. bevor die Tat entdeckt ist und der Täter dies wusste bzw. mit seiner Entdeckung rechnen musste. Darüber hinaus gilt das Vollständigkeitsgebot. Es müssen vollständige Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart gemacht werden.

Praxishinweis

Nicht alle im Vorfeld eingebrachten Änderungs-vorschläge wurden berücksichtigt. So sieht auch das neue Gesetz nach wie vor keine Obergrenze für die Abgabe einer strafbefreien-den Selbstanzeige vor. Gleichwohl wird die Abgabe einer Selbstanzeige noch aufwändiger und komplexer. Angesichts der strengen strafrechtlichen Sanktionen, die bei der Unwirksamkeit einer Selbstanzeige drohen (eine Freiheitsstrafe soll ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Mio. EUR je Steuerart nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden), sollte bei ihrer Abgabe auf die Unterstützung durch ausgewiesene Experten zurückgegriffen werden.

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