Die „European Employment & Labor Practice Group“ der World Services Group (WSG) veröffentlicht Leitfaden „A1 certificate – Working in other EU countries“
Die Mitglieder der WSG "European Employment & Labor Practice Group" haben einen Leitfaden zur A1-Bescheinigung veröffentlicht, der einen gesamteuropäischen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen jedes europäischen Landes im Umgang mit der A1-Bescheinigung sowie über den Mindestlohn bietet.
Bislang benötigt jeder, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten möchte, schon seit einiger Zeit eine "A1-Bescheinigung". Bei grenzüberschreitenden Reisen (Entsendung) wird verstärkt kontrolliert, ob der Arbeitnehmer die erforderliche Bescheinigung mit sich führt. Problematisch dabei ist, dass das EU-Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wurde und unterschiedliche Regelungen gelten.
Neben dem Überblick über die Umsetzung des EU-Rechts in den einzelnen Staaten enthält der Leitfaden Tipps zur Beantragung der A1-Bescheinigung, Informationen über die Höhe möglicher Bußgelder und gibt dem Leser hilfreiche Hinweise auf den in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten geltenden Mindestlohn mit Links zu offiziellen Websites und weiterführenden Informationen.
Um den Leitfaden anzusehen, klicken Sie hier. Die komplette Broschüre (in englischer Sprache) können Sie unter arbeitsrecht(at)heuking.de anfordern.
Über die WSG
Die World Services Group (WSG) ist ein weltweit anerkanntes Netzwerk für Professionals und ihre Mandanten, mit dem Ziel hohe Qualität im Bereich Rechtsdienstleistung, Investment-Banking und Buchhaltungsdienstleistungen zu bieten. Die WSG bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, neue Geschäftsmöglichkeiten und -beziehungen zu knüpfen, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.worldservicesgroup.com/aboutus.asp.