Energie 048
BGH: Keine Inhouse-Vergaben von Stromkonzessionen
Kommunen dürfen ihren eigenen Stadtwerken die Stromkonzessionen nicht ohne transparentes Wettbewerbsverfahren übertragen (Bundesgerichtshof, 17.12.2013, KZR 65/12 und KZR 66/12).
Selbstverwaltungsrecht nicht verletzt
Der Bundesgerichtshof stellt mit diesen Entscheidungen nochmals klar, dass sich Kommunen bei Energiekonzessionen nicht auf die Grundsätze zu Inhouse-Vergaben berufen dürfen. Auch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden erlaubt nicht, auf einen Wettbewerb zu verzichten.
Ziele des § 1 EnWG bestimmen die Wertung
Außerdem muss eine Kommune die Wertungskriterien mit ihren Gewichtungen rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bietern mitteilen, so der Bundesgerichtshof. Die Auswahl dieser Wertungskriterien sei vorrangig an den Zielen des § 1 EnWG (z.B. Effizienz, preisgünstige und sichere Versorgung) auszurichten.
Rechtslage weiterhin teils unklar
Mit den beiden Entscheidungen greift der Bundesgerichtshof wesentliche Fragen für Energiekonzessionen auf. Weiterhin bestehen aber aufgrund der unklaren Gesetze Lücken, die die Rechtsprechung zu schließen hat – bisher gelang das leider nicht immer einheitlich.
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