22.11.2024Fachbeitrag

Vergabe 1502

Länder dürfen Bezahlkarte vergeben

OLG Karlsruhe, 20.09.2024, 15 Verg 9/24

Das OLG Karlsruhe hielt die schnelle einheitliche Regelung für Geflüchtete für geboten und verlängert das Zuschlagsverbot der sofortigen Beschwerde nicht.

Rahmenvereinbarungen über Bezahlkarte

14 Bundesländer schrieben Rahmenvereinbarungen über Dienstleistungen für die Bezahlkarte für Geflüchtete aus. Gegen die Vergabeentscheidung wandte sich eine Bieterin und verlor vor der Vergabekammer Baden-Württemberg. Ihre sofortige Beschwerde entfaltete zunächst aufschiebende Wirkung.

Interesse an Einführung der Bezahlkarte überwiegt

Im Eilverfahren lehnte das OLG eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ab. Das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Verfahrens und das Interesse der Auftraggeber, zeitnah eine Bezahlkarte mit einheitlichen Mindeststandard im Asylbereich einzuführen, überwiegt  – so der Senat – gegenüber dem Interesse der Antragstellerin.

Nachprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen

Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde steht noch aus. Das OLG misst ihr jedoch wenig Aussicht auf Erfolg bei.

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