16.12.2017Fachbeitrag

Countdown - Das kommt 2018!

Mit der Großen Koalition kommt 2018 womöglich auch die Verbraucher-Musterklage

Mit der sich abzeichnenden erneuten Großen Koalition kommt 2018 auf Unternehmen womöglich eine Änderung bei Schadenersatzforderungen zu. Die geplante Musterfeststellungsklage soll es möglich machen, dass die Verletzung von Verbraucherrechten einheitlich festgestellt wird. 

Bislang war und ist die Rechtslage so geregelt: Wer als Privatkunde Schadenersatz verlangt, musste das individuell vor Gericht einklagen. Nur bei Kapitalanlegern war es möglich, eine Gerichtsentscheidung herbeizuführen, die für alle Betroffenen gilt (Kapitalmusterverfahren). Musterverfahren waren daher eher die Ausnahme als die Regel. 

2018 aber könnte sich das ändern – zumindest, wenn es zu einer großen Koalition kommt. Die Sozialdemokraten hatten schon Ende 2016 einen Entwurf für ein erweitertes Musterfeststellungsgesetz in Massenverfahren vorgelegt. Dieser sieht vor, dass Verbände und Organisationen in einem einzigen Gerichtsprozess Schadenersatzansprüche mehrerer Verbraucher gegen Unternehmen klären lassen können. Im Anschluss an diese Musterentscheidung müsste der Einzelne zwar trotzdem noch klagen, die Grundlagen des Anspruchs wären aber bereits verbindlich festgestellt. Dazu soll es ein zentrales Register geben. Wenn sich ein Verbraucher dort einträgt, hätte das Musterurteil auch in seinem Fall bindende Wirkung. Das verhindert voneinander abweichende Entscheidungen. Es ginge dann nur noch um die Höhe des Anspruchs.

Unternehmen sollten sich auf die Musterfeststellungsklage vorbereiten und müssen sich aller Voraussicht nach auf eine Zunahme an Schadenersatzforderungen einstellen.

Allerdings ist der bisherige Gesetzesentwurf umstritten. Größter Reibungspunkt ist die Klagebefugnis der Verbraucherverbände. Der Deutsche Franchiseverband befürchtet zum Beispiel, dass ausländische Großkanzleien Verbrauchervereine aus dem EU-Ausland als „Strohmänner“ nutzen könnten. Die Folge wäre eine „Klageindustrie“ nach US-Vorbild. Auch die CDU sieht die Gefahr der Instrumentalisierung von Verbraucherorganisationen und damit auch von zu hohen Schadenersatzzahlungen, die auf die Unternehmen zukommen könnten. Das von der SPD geführte Justizministerium hingegen schließt dies aus, da dafür in Deutschland keine Anreize geschaffen werden. So seien weder ein bestrafender Schadenersatz („punitive damages“) noch Erfolgshonorare für Anwälte oder Offenbarungspflichten der Prozessparteien vorgesehen, wie sie in den USA bei Massenverfahren („class actions“) üblich sind. 

Wie sich die Parteien schlussendlich einigen, bleibt abzuwarten. Klar aber ist: Kommt es erneut zur großen Koalition, wird voraussichtlich auch die Verbraucher-Musterklage und mit ihr eine höhere Zahl von Schadenersatzforderungen kommen. Darauf müssen Unternehmen vorbereitet sein, Heuking Kühn Lüer Wojtek unterstützt sie dabei.

Ihre Ansprechpartner sind die Experten aus der Praxisgruppe Prozessführung/ SchiedsgerichtsbarkeitDr. Thomas Wambach und sein Team sind spezialisiert auf komplexe wirtschaftliche und technische Sachverhalte sowie auf deren gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzungen.

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