18.12.2018Fachbeitrag

Newsletter Health Care, Pharma & Life Sciences 4/2018

Neues Datenschutzrecht im Vergabeverfahren

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In verschärfender Form enthält diese veränderte Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten, die auch durch öffentliche Auftraggeber im Rahmen von Vergabeverfahren regelmäßig zu beachten sind. Insbesondere bei der Eignungsprüfung, der Auswertung von Teilnahmeanträgen beziehungsweise Angeboten, der Kommunikation mit Bietern oder im Rahmen der Vertragsabwicklung werden entsprechende personenbezogene Daten über Mitarbeiter von Auftraggeber oder Bietern übermittelt und verarbeitet. Im Zuge dessen hat der öffentliche Auftraggeber nicht zuletzt Informationspflichten bei der Erhebung der personenbezogenen Daten gegenüber der betroffenen Person zu beachten.

Inwiefern und in welcher Weise den neuen Regelungen zum Datenschutz aus der DSGVO in Vergabeverfahren genüge getan werden kann, erfahren Sie in konkreterer Form in unserem nächsten Newsletter.

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