Update Beihilferecht April 2020
Computerspieleförderung durch De-minimis-Beihilfen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt bis 2023 jährlich EUR 50 Mio. für die Förderung von Computerspielen zur Verfügung, um den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken. In der ersten Stufe erfolgt eine sog. De-minimis-Förderung mit Zuschüssen bis zu EUR 200.000. In einer zweiten Phase soll auch eine Förderung in größerem Umfang erfolgen.
Erstmalige Förderung der Games-Branche
Die von der deutschen Games-Branche lang ersehnte Förderung dient dem Ziel, diesen Teil der digitalen Kreativbranche und damit deren Innovationskraft zu fördern. Das BMVI erwartet hier spill-over-Effekte in andere Wirtschaftsbereiche (z.B. Architektur- und Baubranche, Mobilität, Bildung, Gesundheit und Pflege). Diese Art der Förderung der Games-Branche gibt es erstmalig in Deutschland, so dass viele betroffene Unternehmen noch nicht mit den Fördermodalitäten oder der ordnungsgemäßen Antragstellung vertraut sind.
Was wird gefördert?
Fördergegenstand sind die Entwicklung bzw. Herstellung eines interaktiven digitalen Spiels oder die Entwicklung eines Prototyps eines interaktiven digitalen Spiels. Förderfähig sind Personalkosten, projektbezogene Kosten des Entwicklungsstudios, Marketing in Bezug auf das Produkt durch den Produzenten inkl. Tests vor Markteinführung (max. 15 Prozent der Gesamtkosten), Kosten für Namensrechte und Lizenzen sowie Kosten für den Publisher-Pitch. Nicht förderfähig sind Kosten des Publishers, Gründungskosten, Kosten im Rahmen einer Standortverlegung sowie Kosten, die vor bzw. durch die Antragstellung entstehen. Die Förderung erfolgt mittels eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland können Anträge auf Förderung stellen. Diese Voraussetzung gilt für die gesamte Laufzeit der Förderung, d.h. von der ersten bis zur letzten Auszahlung des Förderbetrags. Die Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen sein – Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können keine Anträge stellen. Ausländische Kooperationspartner haben ihre Aufwendungen selbst zu finanzieren. Ebenso wenig werden Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen, die der Rückforderung einer Beihilfe nicht Folge geleistet haben, gefördert.
Keine Voraussetzung für eine Förderung ist der Status als KMU. Auch große Unternehmen können gefördert werden. Allerdings können KMUs eine prozentual höhere Förderung erhalten:
- Förderquote für kleine Unternehmen: 70 Prozent;
- Förderquote für mittlere Unternehmen: 60 Prozent;
- Förderquote für große Unternehmen: 50 Prozent.
Wer wird gefördert?
Ein Antrag auf Förderung ist innerhalb der gesetzten Frist über das Elektronische Antragssystems des Bundes zu stellen („easy-Online“). Dabei ist das Vorhaben zunächst zu skizzieren; im weiteren Verfahren ist eine konkrete Beschreibung des Vorhabens einzureichen. Der Antrag muss einen Finanzierungsplan enthalten, der eine detaillierte Kostenkalkulation und den Nachweis der Gesamtfinanzierung umfasst. Im Falle einer Förderung ist dem BMVI eine Kopie des Produkts für Zwecke der Archivierung zur Verfügung zu stellen.
Höchstbetrag der Förderung gilt pro Unternehmensgruppe
Der Höchstbetrag der De-minimis-Förderung beträgt EUR 200.000 pro Unternehmensgruppe. Dies ist besonders aufgrund der kleinteiligen Struktur der Unternehmen in der Games-Branche relevant, die oftmals gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind. Eine Unternehmensgruppe wird damit ohne Rücksicht auf ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und die Zahl ihrer Tochter- oder Schwestergesellschaften aus beihilferechtlicher Sicht als ein einziges Unternehmen betrachtet. Entscheidend ist, dass alle Einheiten rechtlich oder faktisch von ein und derselben Einheit kontrolliert werden (verbundene Unternehmen).
KMU-Status hängt von Beteiligungen ab
Auch für den KMU-Status und damit die Förderquote sind Beteiligungen an anderen Unternehmen relevant:
- Keine Addition von Mitarbeitern oder Umsätzen bzw. Jahresbilanzsummen erfolgt, wenn eine bis zu 50 prozentige Beteiligung einer Risikokapitalgesellschaft, einer Universität, eines institutionellen Anlegers oder einer kleinen autonomen Gebietskörperschaft gegeben ist.
- Eine anteilsmäßige Addition der Daten (Mitarbeiterzahl und Umsatz bzw. Jahresbilanzsumme) erfolgt bei Partnerunternehmen, also Unternehmen, die 25 Prozent bis 50 Prozent an einem anderen Unternehmen halten bzw. an denen Anteile von 25 Prozent bis 50 Prozent gehalten werden.
- Eine vollständige Addition der Daten erfolgt bei verbundenen Unternehmen.
Die für die KMU-Eigenschaft relevanten Daten ergeben sich aus dem letzten genehmigten Jahresabschluss. Liegt ein solcher noch nicht vor, kann das Unternehmen auf Basis eines Geschäftsplans die Zahlen schätzen. Ein Unternehmen verliert bzw. gewinnt den KMU-Status, wenn am Stichtag des Rechnungsabschlusses in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Zahlen über- bzw. unterschritten werden. Entfällt die KMU-Eigenschaft während eines Förderzeitraums, so ist das nur relevant, wenn ein Bonus von 10 Prozent oder 20 Prozent aufgrund der Unternehmensgröße gewährt wurde. Die Förderung von 50 Prozent der förderfähigen Kosten wird davon nicht berührt.
Gesellschaftsrechtliche Änderungen können Förderung entfallen lassen
Veränderungen unter den Gesellschaftern oder ein Change of Control beim geförderten Unternehmen können eine Förderung ebenso wie eine Sitzverlegung oder die Verschmelzung des geförderten Unternehmens auf ein anderes Unternehmen die Förderung entfallen lassen.
Fazit
Der Aufwand für einen Förderantrag ist überschaubar, insbesondere, wenn er von Anfang an in die Projektplanung einbezogen wird. Dafür winken Zuschüsse von bis zu 70 Prozent, die bei ordnungsgemäßem Projektabschluss nicht zurückzuzahlen sind. Komplex könnte allenfalls aufgrund der Struktur der Unternehmen in der Games-Branche die Frage nach der Zurechnung von Unternehmensbeteiligungen sein, die einen großen Einfluss auf die Förderfähigkeit und Förderhöhe haben kann.
Die Notifizierung der zweiten Stufe der Games-Förderung bei der EU-Kommission wurde kürzlich abgeschlossen. Wir erwarten, dass das BMVI die entsprechenden Richtlinien für die Förderung großvolumiger Vorhaben im Frühsommer veröffentlichen wird und werden dann über die Vorgaben berichten.