Update Kapitalmarktrecht Nr. 48
Änderungen im Segment Scale der Deutschen Börse
Scale ist das Freiverkehrssegment der Deutschen Börse mit gesteigerten Transparenzanforderungen. Nach der Einführung im März 2017 gibt es nunmehr erstmalig größere praxisrelevante Änderungen am Regelwerk für Aktienemittenten.
Ein wichtiger Eckstein des Regelwerks, den man so an keinem anderen deutschen Börsenplatz findet, war bislang die Verpflichtung zur Vorlage eines durch die Börse beauftragten obligatorischen Researchberichts für die Emittenten. Dieses Research wurde durch einen Dienstleister zentral standardisiert vorbereitet und zwar sowohl bei Notierungsaufnahme als auch später dann im Rahmen der Notierung regelmäßig aktualisiert. Mit Wirkung ab 1. April 2022 müssen die Emittenten hierfür nunmehr selbst ein Research-Unternehmen beauftragen. Dieses Research-Unternehmen muss ein Capital Markets Partner sein, der bei der Deutschen Börse entsprechend zugelassen ist. Bis zum 1. April 2022 müssen die Scale-Emittenten der Deutschen Börse mitteilen, wer diese Funktion künftig übernimmt und eine Verpflichtung unterschreiben, dass sie künftig dieses Research beauftragen werden.
Eine weitere praxisrelevante Änderung ist für internationale Emittenten verabschiedet worden. Bislang war der Mindestnennbetrag für Aktien im Segment Scale EUR 1,00. Dieses Erfordernis wurde komplett gestrichen.
Mit den Aktualisierungen reagiert die Deutsche Börse auf Kritikpunkte aus der Praxis, die es schon bei Verabschiedung der AGB gab.