18.03.2014Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 080

Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

Die Berliner Wasserbetriebe können sich nicht auf landesgesetzliche Vorgaben für die überdurchschnittlich hohen Wasserpreise berufen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2014, VI - 2 Kart. 4/12).

Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes gilt

Das OLG Düsseldorf bestätigte die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Die Berliner Wasserbetriebe müssen nun die abgabenbereinigten Erlöse aus der Wasserversorgung für die Jahre 2012 bis 2015 jeweils um rund 18 Prozent senken.

Gute Versorgungsbedingungen in Berlin

Mit den landesgesetzlichen Vorgaben können die Berliner Wasserbetriebe die überhöhten Preise nicht begründen. Die Landesgesetze lassen durchaus niedrigere Preise zu. Zudem sind die Versorgungsbedingungen in Berlin besonders günstig.

Beschluss nicht rechtskräftig

Für die Berliner Wasserbetriebe stehen damit Erlöse von insgesamt rund 250 Mio. Euro auf dem Spiel. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist daher zu erwarten.

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