29.12.2014Fachbeitrag

Vergabe 575

Direktvergaben für Krankentransporte unionsrechtskonform

Auftraggeber dürfen – unter engen Voraussetzungen – dringende Krankentransportdienste vorrangig an Freiwilligenorganisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht direkt vergeben (EuGH, Urteil vom 11.12.2014, Rs. C-113/13).

Beschränkung gerechtfertigt

Zwar laufe dies den Zielen des freien Dienstleistungsverkehrs grundsätzlich entgegen. Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit sei eine solche Beschränkung jedoch gestattet.

Enge Voraussetzungen

Der Auftraggeber muss dazu nachweisen, dass eine solche Direktvergabe tatsächlich dem sozialen Zweck dient und nicht der Haushaltseffizienz widerspricht. Das zu zahlende Entgelt darf nur die Kosten umfassen, die für die geleistete Tätigkeit tatsächlich angefallen sind. Diese sind vorab verbindlich festzulegen.

Dem in Bezug auf ein italienisches Gesetz ergangenen Urteil wird in Deutschland nur geringe praktische Relevanz zukommen. Auftraggeber haben den grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die Berufsfreiheit zu beachten.

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