Vergabe 1507, Energie 125, Kommunalwirtschaft 157
Keine Eignungsleihe für Bieter mit Ausschreibungspflicht
OLG Düsseldorf, 21.06.2023, 2 U 1/22
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis seiner Eignung nicht auf Leistungen Dritter berufen, die der Bieter zunächst selbst in einem Vergabeverfahren vergeben müsste. Das birgt Probleme für kommunale Töchter zum Beispiel bei Konzessionsvergaben.
Strom- und Gaskonzessionsverträge
Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb Strom- und Gaskonzessionsverträge aus. Der Auftraggeber beabsichtigte den Zuschlag an eine kommunale Eigengesellschaft zu erteilen. Diese wiederum reichte zum Nachweis ihrer Eignung die Verpflichtungserklärung eines Dritten ein. Hiergegen wandte sich der nicht berücksichtigte Bieter.
Bieter ans Vergaberecht gebunden
Mit Erfolg: Der Auftraggeber musste den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter mangels Eignung ausschließen. Die Verpflichtungserklärung des Dritten reichte zum Nachweis seiner Eignung nicht aus. Denn der Bieter war als kommunale Eigengesellschaft selbst an das Vergaberecht gebunden. Er hätte diese Leistung seinerseits ausschreiben müssen.
Unbillige Behinderung
Der Auftraggeber hat den nicht berücksichtigten Bieter gem. § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB unbillig um eine Konzession behindert.