17.12.2024Fachbeitrag

Vergabe 1508

Erhöhte Wertgrenzen für Direktaufträge des Bundes

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 die Wertgrenzen für direkt zu vergebende Leistungen erhöht.

Liefer- und Dienstleistungen

Die neuen Verwaltungsvorschriften setzen die Wertgrenze für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen von bisher 1.000 Euro auf 15.000 Euro herauf. Bis zu dieser Höhe müssen Vergabestellen des Bundes sowie Zuwendungsempfänger kein formelles Vergabeverfahren durchführen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen dennoch beachtet werden.

Bauaufträge

Zusätzlich wurden die krisenbedingt erhöhten Wertgrenzen für Bauaufträge von 3.000 Euro auf 5.000 beziehungsweise 8.000 Euro um ein weiteres Jahr verlängert. Eine allgemeine Erhöhung der Wertgrenze für Bauleistungen auf 15.000 Euro soll im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss diskutiert werden.

Befristung

Die erhöhten Auftragswertgrenzen sind zunächst auf ein Jahr befristet. Bis dahin soll die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) neu geregelt werden.

Pressemeldung des BMWK

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