Kommunalwirtschaft 088
Kommunales Bauprojekt gescheitert – Haftung des Vorstands möglich
Der Vorstand eines kommunalen Unternehmens haftet persönlich, wenn er ein Bauprojekt umsetzt, ohne sicherzustellen, dass seine Gesellschaft es finanzieren kann (OLG Düsseldorf, 02.07.2014 – I-17 U 91/13 und I-17 U 126/13).
Unklare Finanzierung
Der ehemalige Vorstand eines kommunalen Unternehmens muss für einen entstandenen Millionenschaden persönlich haften, wenn er ein Bauprojekt vorantreibt, obwohl die Finanzierung unklar ist.
Sicherheitsmaßnahmen erforderlich
Entsteht durch ein Projekt ein existenzgefährdendes Risiko für die Gesellschaft, muss der Vorstand alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko abzuwenden. Ein solches Risiko besteht z. B. dann, wenn die Finanzierung eines Projektes zu kippen droht.
Notfalls Rücktritt vom gesamten Projekt
Zu den Sorgfaltspflichten des Vorstands zählt dann auch rechtzeitig von einem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, um die Gesellschaft vor einer Bauverpflichtung zu schützen.
Ob das Projekt politisch gewollt ist, ist nicht entscheidend.
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