31.07.2014Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 088

Kommunales Bauprojekt gescheitert – Haftung des Vorstands möglich

Der Vorstand eines kommunalen Unternehmens haftet persönlich, wenn er ein Bauprojekt umsetzt, ohne sicherzustellen, dass seine Gesellschaft es finanzieren kann (OLG Düsseldorf, 02.07.2014 – I-17 U 91/13 und I-17 U 126/13).

Unklare Finanzierung

Der ehemalige Vorstand eines kommunalen Unternehmens muss für einen entstandenen Millionenschaden persönlich haften, wenn er ein Bauprojekt vorantreibt, obwohl die Finanzierung unklar ist.

Sicherheitsmaßnahmen erforderlich

Entsteht durch ein Projekt ein existenzgefährdendes Risiko für die Gesellschaft, muss der Vorstand alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko abzuwenden. Ein solches Risiko besteht z. B. dann, wenn die Finanzierung eines Projektes zu kippen droht.

Notfalls Rücktritt vom gesamten Projekt

Zu den Sorgfaltspflichten des Vorstands zählt dann auch rechtzeitig von einem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, um die Gesellschaft vor einer Bauverpflichtung zu schützen.

Ob das Projekt politisch gewollt ist, ist nicht entscheidend.

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