Vergabe 568
Nachträgliche Mindestanforderungen: Ausschluss zulässig!
Der Auftraggeber darf einen Bieter nicht ausschließen, weil dieser Mindestanforderungen nicht erfüllt, die der Auftraggeber erst nachträglich gestellt hat (OLG Karlsruhe vom 07.05.2014, 15 Verg 4/13):
Anforderungen an die Eignung in Bekanntmachung abschließend aufzuführen!
Der Auftraggeber muss bereits in der Vergabebekanntmachung eindeutig festlegen, welche Eignungsnachweise er vom Bieter verlangt.
Kein Ausschluss beim Fehlen später gestellter Mindestanforderungen!
Stellt der Auftraggeber anschließend neue Mindestanforderungen auf (z.B. durch das Übersenden neuer Formblätter), darf er den Bieter nicht ausschließen, nur weil dieser die neuen Mindestanforderungen nicht erfüllt. Grund dafür ist das Transparenzgebot: Der Bieter muss bereits aufgrund der Bekanntmachung eindeutig abschätzen können, ob er für die Abgabe eines Angebots infrage kommt.