26.06.2014Fachbeitrag

Energie 053

OLG Düsseldorf zur Eignungsprüfung

Gemeinden sind bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen verpflichtet, die Eignung der interessierten Unternehmen zu prüfen (OLG Düsseldorf, 17.04.2014, VI-2 Kart 2/13).

Verzicht auf Nachweise zulässig

Für diese Eignungsprüfung setzt das OLG Düsseldorf keine sehr hohen Anforderungen: Mit der Plficht zur Eignungsprüfung korrespondiere das Recht, die Vorlage von Eignungsnachweisen eigenverantwortlich festzulegen. Dieses Recht beinhalte zugleich, auf die Vorlage von Nachweisen verzichten zu dürfen. Dennoch ist zumindest die grundätzliche Eignung der interessierten Unternehmen festzustellen.

Genehmigung erste bei Netzbetrieb

Die Genehmigung nach § 4 EnWG darf eine Gemeinde nicht zwingend zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe von den Bietern fordern. Dies wäre unangemessen, so das OLG Düsseldorf. Die für den Netzbetrieb notwendige Genehmigung müsse erst zum Zeitpunkt der Vertragsausführung vorliegen.

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